Hamburg. Oberlandesgericht Hamburg geht mit Strafmaß über Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. 20-jähriger Syrer bastelte an Autobombe.

Was auch immer den angeklagten Syrer dazu bewogen hat, diese hanebüchene Geschichte als sein Geständnis zu verkaufen – das Oberlandesgericht (OLG) ließ sich nichts hinters Licht führen. Dem Gericht hatte Yamen A. erzählt, er sei zufällig auf einer Internet-Seite der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) gelandet und habe dann aus Neugier mit Sprengstoff experimentiert.

Mit dieser Erklärung, so die Vorsitzende Richterin Ulrike Taeubner, habe der Angeklagte vor allem eins getan: seine „eigene Intelligenz beleidigt“. Tatsächlich geht das OLG davon aus, dass der zur Tatzeit in Schwerin lebende 20-Jährige eine Autobombe bauen wollte, um einen den Terroranschlägen von Paris und London vergleichbaren Anschlag in Deutschland mit 200 Toten und Verletzten zu verüben.

Am Freitag verurteilte es Yamen A. wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu sechseinhalb Jahren Haft – ein Jahr mehr als von der Bundesanwaltschaft gefordert. Obgleich noch Heranwachsender, wandte das Gericht kein Jugendstrafrecht an: Es seien keine Reifeverzögerungen feststellbar.

Mehrfach versucht, Sprengstoff herzustellen

Wieder und wieder habe Yamen A. im Internet recherchiert, zu Themen wie „Sprengstoff“, „Autobombe“ oder „Tötung von Kuffar (Ungläubigen)“. 2017 habe er sich die Komponenten zur Herstellung des Sprengstoffs Triacetontriperoxid (TATP) im Internet beschafft. Erstaunt habe das Gericht, dass ein so intelligenter junger Mann wie Yamen A. sich dem Dschihadismus zugewandt und die brutale Ideologie des IS befürwortet habe. Ein Anschlag hätte wohl auch Kinder das Leben gekostet, „sind die etwa auch Ungläubige?“, fragte Taeubner in Richtung des Angeklagten.

Hartnäckigkeit beim Bombenbau

Beim Bombenbau habe Yamen A. eine „außerordentliche Hartnäckigkeit und Zielstrebigkeit“ an den Tag gelegt, auch mehrere Fehlversuche hätten ihn nicht entmutigt. Bei einem Versuch habe er einen Gleichgesinnten per Video-Chat um Hilfe gebeten – um herauszufinden, woran es hapert. Als ein Dritter nach weiteren Pannen riet, die „Kuffar“ mit einem Auto oder einem Messer anzugreifen, antwortete Yamen A.: „Mein Ziel sind nicht ein oder zwei Menschen, sondern eine vollständige Operation.“

Möglicher Anschlagsort ganz in der Nähe von Hamburg

Das Gericht ist überzeugt, dass Yamen A. den Anschlag nicht sofort, aber zeitnah begehen wollte. Die verheerende Gewalttat hätte das Sicherheitsgefühl der Menschen „in den Grundfesten erschüttert“. Beim Anschlagsort blieb das Gericht vage, es sollte wohl „in der Nähe“ passieren – Schwerin liegt nur rund 100 Kilometer von Hamburg entfernt.