hamburg. Bundesrats-Initiative gegen lange Wartezeiten: Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks will mancherorts Zulassungssperre aufheben.
Zunehmend klagen Patienten in Hamburg gerade in sozial benachteiligten Stadtteilen darüber, kaum noch einen Arzt zu finden. Für niedergelassene Ärzte ist in aller Regel eine Praxis in gut situierten Gegenden durch den höheren Anteil von Privatpatienten deutlich lukrativer. Das Problem: Offiziell gilt Hamburg mit seinen Praxen bereits als überversorgt, daher gibt es eine Zulassungssperre seitens der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).
Die Bundesregierung will dies nun ändern. In Gebieten, die von Unterversorgung bedroht sind, soll künftig diese Zulassungssperre aufgehoben werden. Mit einer Bundesratsinitiative will Cornelia Prüfer-Storcks, Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz nun erreichen, dass ihre Behörde in Eigenregie entscheiden kann, ob in bestimmten Quartieren ein zusätzlicher Arztsitz geschaffen werden soll: „Wir können vor Ort die Lage am besten einschätzen.“
Terminvergabe soll optimiert werden
Prüfer-Storcks plädiert ebenfalls dafür, dass die geplanten Regelungen bei der Terminvergabe für gesetzlich Versicherte noch einmal nachgebessert werden. Hintergrund: Mit dem neuen Gesetz will Gesundheitsminister Jens Spahn erreichen, dass über die bundesweite Notdienstnummer 116 117 rund um die Uhr auch Termine bei Haus-, Kinder- und Jugendärzten vergeben werden. In Akutfällen sollen Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen vermittelt werden.
Prüfer-Storcks will nun, dass auch Termine für Vorsorgeuntersuchungen für Kinder über dieses neue System vergeben werden: „Wir hören immer wieder, dass Eltern Probleme haben, zeitgerecht einen solchen Termin zu bekommen. Diese Untersuchungen sind aber immer in einem bestimmten Zeitfenster vorgesehen, was dem Alter des Kindes entspricht. Und sie sind Voraussetzung für den Besuch der Kita.“
Marktmacht begrenzen
Am Freitag wird der Bundesrat noch über weitere Anträge aus Hamburg beraten. Ein Antrag betrifft die Tendenz, dass Krankenhäuser verstärkt sogenannte Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gründen. Seit 2003 arbeiten dort Ärzte im Angestelltenverhältnis, die Abrechnung läuft wie bei niedergelassenen Ärzten gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung. „Wir müssen verhindern, dass diese Versorgungszentren nur aus wirtschaftlichen Gründen gebildet werden“, sagt Prüfer-Storcks. Daher plädiert der Senat dafür, dass der Anteil der MVZ auf maximal 25 Prozent der jeweiligen Facharztgruppe begrenzt wird, um eine zu große Markmacht gegenüber den niedergelassen Ärzten zu verhindern.
Ein weiterer Punkt betrifft die Barrierefreiheit von Arztpraxen. Die Senatorin fordert, dass Mediziner, die ihre Praxen etwa rollstuhlgerecht umbauen, finanziell gefördert werden. „Wir liegen hier in Hamburg weit hinter dem Bedarf zurück.“ Das neue Gesetz soll im Frühjahr 2017 in Kraft treten.