Hamburg. Allerdings sind die Rechtsmittel offenbar noch nicht ausgeschöpft, die ursprünglichen Käufer können sich noch juristisch wehren.
Die Stadt geht weiter gegen teure Luxussanierungen in Altbauvierteln vor. „Wir haben in drei weiteren Fällen im Bezirk Altona unser Vorkaufsrecht ausgeübt“, sagte Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) in der Aktuellen Stunde der Bürgerschaft. Allerdings seien die Rechtsmittel noch nicht ausgeschöpft, die ursprünglichen Käufer könnten gegen die Entscheidung des Senats noch juristisch vorgehen.
Nach Informationen des Abendblatts handelt es sich bei den Ankäufen um die Häuser Große Brunnenstraße 13 (zwei Wohnungen, Ottensen), Neuer Kamp 15–17 (zehn Wohnungen, Sternschanze) sowie Schulterblatt 11 und Schanzenstraße 25 und 27 (zusammen 20 Wohnungen, Sternschanze). Der Senat hatte bereits sein Vorkaufsrecht bei dem Wohnhaus Hein-Hoyer-Straße 18– 22 (32 Wohnungen, St. Pauli) ausgeübt.
Null-Toleranz-Politik des Senats
Möglich ist das Vorgehen des Senats in Quartieren mit sozialer Erhaltensverordnung, wenn Investoren nicht bereit sind, konkrete Garantien zum Schutz der Mieter einzuhalten. „Wer nicht hören will, muss fühlen. Das ist ein klares Signal an die Investoren. Hier gilt eine Null-Toleranz-Politik des Senats“, sagte die SPD-Abgeordnete Martina Koeppen. „Das Baugesetzbuch gibt unter den gegebenen Umständen kein Vorkaufsrecht her. Der Senat setzt sich über geltendes Recht hinweg. Es bleibt abzuwarten, wann ein Gericht dieses unzulässige Treiben überprüft und korrigiert“, sagte dagegen Jens P. Meyer (FDP).