Buchholz . Vorstoß der SPD in Buchholz: Verkauf von Außengebietsflächen für Wohnungsbau soll nur noch über kommunalen Umweg möglich sein
Die SPD-Fraktion im Buchholzer Stadtrat hat einen Grundsatzbeschluss zur Baulandausweisung gefordert. Eine Umwandlung von Außengebietsflächen in Bauland soll künftig nur bei einem Zwischenerwerb durch die Stadt möglich sein. „Auf diese Weise könnte die Stadt in hohem Maße von planungsbedingten Bodenwertsteigerungen profitieren und preiswertes Bauland auch nach sozialpolitischen und umweltbezogenen Kriterien vergeben“, so SPD-Ratsfrau Gudrun Eschment-Reichert.
Hintergrund für die Initiative dürften aktuelle Vorstöße sein, diverse Ackerflächen in der Region in Bauland umzuwidmen. Wie bereits berichtet, soll etwa in Dibbersen auf Antrag der CDU ein bislang landwirtschaftlich genutztes, 2,8 Hektar großes Areal in ein neues Wohnquartier mit bis zu 40 Wohneinheiten umgewandelt werden.
Dem Vernehmen nach sind sich die Eigentümer der Flächen bereits weitgehend mit der Volksbank Lüneburger Heide einig, die das Vorhaben als Projektentwickler umsetzen will. Worauf in Dibbersen immer öfter die Frage aufgeworfen wird, ob die CDU den Bau neuer Wohngebiete im Auftrag privater Investoren forciere.
Von eventueller Klüngelei wollte Ortsbürgermeister Christian Horend (CDU) auf Abendblatt-Nachfrage nichts wissen. Es sei zwar zutreffend, dass die Volksbank im konkreten Fall als Projektentwickler im Ortsrat vorgesprochen und sogar schon einen Aufriss des Plangebiets vorgelegt habe. „Eine Vorfestlegung als Vorhabenträger gibt es jedoch nicht“, erklärte Christian Horend.
Im Übrigen halte er den Vorstoß der SPD-Fraktion hinsichtlich eines Grundsatzbeschlusses zur künftigen Ausweisung von Bauland für nicht zielführend. „Dass Grundeigentümer, wie von der SPD gefordert, bis zu 70 Prozent der fraglichen Fläche der Stadt zum ,entwicklungsunbeeinflussten Wert’ anbieten, halte ich für fraglich, das ist aus meiner Sicht unrealistisch“, so Horend.
Das sehen die Buchholzer Sozialdemokraten ganz anders und verweisen auf mehrere bereits bestehende Grundsatzbeschlüsse anderer Kommunen. In Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) werde die Kommune mit einer verbilligten Abgabe von 40 Prozent der Grundstücksfläche an der Wertschöpfung beteiligt. In Aarbergen (Hessen) und Garbsen (Niedersachsen) müssten 70 Prozent des Nettobaulands preisgebunden abgegeben werden. Und in Seelze (Niedersachsen), Biberach (Baden-Württemberg), Erkelenz (Nordrhein-Westfalen) sowie Waldkraiburg (Bayern) betrage die entsprechende Quote gar 100 Prozent.
Laut Stellungnahme vom 30. Oktober befürwortet die Buchholzer Stadtverwaltung einen Grundsatzbeschluss des Rates zur Baulandentwicklung ausdrücklich. Ohne den Einsatz zusätzlicher Instrumente müssten viele Kosten einer kommunalen Bauleitplanung von der Stadt, respektive der Allgemeinheit getragen werden, während die Planungsgewinne bei den Grundstückseigentümern und Investoren verblieben, mithin also privatisiert würden. Hier gelte es einen gerechten Ausgleich zu finden.
„Das aber ist mit der herkömmlichen Angebotsplanung per Erstellung eines Bebauungsplanes, also der Erschließung durch die Gemeinde und Beitragserhebung nicht möglich“, so Dirk Schlüter, Leiter des Fachbereichs Finanzservice. Vielfach bewährt hätten sich hingegen Zwischenerwerbsmodelle. Insbesondere bei Baugebieten, in denen mehrere Grundstücke durch die kommunale Bauleitplanung aufgewertet würden.
Die Entschädigung der Eigentümer könne in Geld oder baureifen Grundstücken erfolgen. Solche Modelle werden laut Schlüter auch in den Städten Winsen und Stade verfolgt.
Entschädigung mit Geld oder Grundstücken
Jan Stöver, Vorstandschef von Haus & Grund, Interessenvertretung der privaten Immobilienbesitzer in Buchholz und Umgebung, sieht solche Modelle hingegen kritisch. „Sie kommen einer Planwirtschaft nahe und hätten etwas von Enteignungscharakter. Weil Eigentümer künftig de facto gezwungen wären, ihre Grundstücke weit unter Wert an die Stadt zu verkaufen“, so Stöver.
Angesichts der ständig steigenden Erschließungskosten seien große Gewinne für die Stadt aber nicht zu erwarten. Das würden mehrere Beispiele aus anderen Kommunen zeigen, für die solche Konstrukte unterm Strich sogar ein Minusgeschäft gewesen seien.
Am 15. November steht der SPD-Antrag auf der Agenda des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen. Dort wird die kontroverse Debatte zum Thema mit Sicherheit in die nächste Runde gehen.