Hamburg. Vorwurf Millionenbetrug: Hat Apotheker Z. über einen Strohmann ein Medizinisches Versorgungszentrum kontrolliert?
Die Staatsanwältin spricht von „Bande“ – die Verteidiger arbeiten auf einen Freispruch hin: Vor der Großen Strafkammer des Hamburger Landgerichts hat der Prozess um einen Millionenbetrug begonnen, in dessen Mittelpunkt der Hamburger Apotheker Günter Z. (62) steht. Er soll mit zwei Ärzten Leistungen eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) abgerechnet haben, obwohl dieses MVZ ein illegales Konstrukt gewesen sei. Das zumindest besagt die Anklageschrift. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (1,49 Millionen Euro) und der Techniker Krankenkasse (328.000 Euro) wurden rund 1,8 Millionen Euro abgerechnet, die nun beanstandet werden.
Im Kern geht es darum, ob dieses Ärztezentrum überhaupt so hätte betrieben werden dürfen. Nach einer Gesetzesänderung ist es verboten, wenn sich Apotheker an solchen MVZ als Gesellschafter beteiligen. Denn sie sollen keinen Einfluss darauf haben, welche Medikamente verschrieben oder wo sie bestellt werden. Das könnte zu In-sich-Geschäften führen. Genau das soll bei Z. passiert sein.
Hat ein Strohmann das Ärztezentrum kontrolliert?
Er habe über einen „Strohmann“ das MVZ faktisch kontrolliert, so die Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten beteuern: Das MVZ war legal. Vor Gericht wurde aus den ersten Stellungnahmen der Verteidiger deutlich, dass der Apotheker und die beiden Ärzte sich auch beraten ließen, ob ihr Konstrukt zulässig war. Ein Arzt jedoch soll Zweifel gehabt und das auch intern gesagt haben.
Das ist der Arzt, der sich von Apotheker Z. mehrere Darlehen hat geben lassen, die zusammen im sechsstelligen Bereich liegen. Als Sicherheit hatte er die Gesellschafteranteile des MVZ hinterlegt. Als Apotheker Z. die Anteile übernehmen wollte, soll als Strohmann der Arzt D. ausgewählt worden sein.
Buch über Hamburger Apotheker Z. wurde verboten
Die ganze Geschichte, die vor Gericht bewiesen oder entkräftet werden soll, steht so auch in einem Buch („Die Krebsmafia“) zweier Journalisten. Erst wurden Passagen daraus, dann das ganze Buch gerichtlich verboten. Auf Z. schaut mindestens die gesamte Hamburger Gesundheitsbranche. Er bestreitet die Vorwürfe.
Und so reagierte Z.s Verteidiger Johann Schwenn zum Prozessauftakt auch allergisch auf einen Fotografen im Gerichtssaal. „Herr Z. wird nicht fotografiert“, herrschte der Anwalt den Berichterstatter an. Was diesen nicht an seiner Arbeit hinderte. Es folgte ein Dialog zwischen dem Vorsitzenden Richter Malte Hansen und Schwenn. Der Richter sagte, er habe das Fotografieren erlaubt. Er gehe davon aus, dass die Gesichter der Angeklagten gepixelt werden. Schwenn: „Ihre Zuversicht ist mutig.“ Der Prozess wird fortgesetzt.