Hamburg. Staatsanwaltschaft: Apotheker soll Medizinisches Versorgungszentrum über einen Strohmann kontrolliert haben.
Gegen einen prominenten Hamburger Apotheker beginnt an diesem Freitag vor der Großen Strafkammer des Landgerichts ein Prozess wegen Betrugs. Die Staatsanwaltschaft Hamburg wirft Günter Z. (62) vor, gemeinsam mit zwei Ärzten Leistungen abgerechnet zu haben, die nicht erstattungsfähig sind. Dadurch, so die Staatsanwaltschaft, seien der Techniker Krankenkasse und der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Schäden von insgesamt 1,8 Millionen Euro entstanden.
Z. soll als Apotheker Anteile an einem Medizinischen Versorgungszentrum besessen und dieses kontrolliert haben, obwohl ihm das rechtlich nicht erlaubt war. Er soll einen Arzt als „Strohmann“ benutzt haben, so die Ankläger, um seinen tatsächlichen Einfluss zu verschleiern. Einer der beiden mitangeklagten Ärzte habe demnach ein Darlehen von Z. erhalten und dabei seine Gesellschafteranteile an dem Medizinischen Versorgungszentrum als Sicherheit gegeben.
Ein Arzt soll Strohmann gewesen sein
Als der Darlehensvertrag auslief, wollte Z. darauf offenbar zugreifen. Weil er gewusst haben soll, dass das rechtlich nicht möglich sei, habe er die Konstruktion mit dem Strohmann gewählt. Es sollte „der Eindruck entstehen, das Medizinische Versorgungszentrum würde ordnungsgemäß von einem Arzt betrieben“, schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung.
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) werden in der Regel von Ärzten betrieben, zum Teil auch von Krankenhauskonzernen wie Asklepios. Darin sind die meisten Ärzte angestellt. Diese MVZ haben oft längere Öffnungszeiten für Patienten und bündeln an einem Standort mehrere Haus- und Fachärzte.
Apotheker Z. wurde mit seinen Speziallabors zur Herstellung von Krebsmitteln (Zytostatika) bekannt. Zuletzt ließ er erfolgreich mehrere Passagen eines Buches („Die Krebsmafia“) verbieten. In dem Buch der Journalisten Oliver Schröm und Niklas Schenck geht es unter anderem auch um die jetzt vor Gericht verhandelte Konstruktion mit dem MVZ. Z. bestreitet die Vorwürfe, wie sein Anwalt Johann Schwenn dem Abendblatt sagte.