Hamburg. Der jetzige Termin am Dienstag sei für Berufstätige ungünstig. Schulbehörde reagiert skeptisch, Debatte in der Bürgerschaft.

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion fordert in einem Bürgerschaftsantrag, die Einschulung der Erstklässler von Dienstag auf Sonnabend zu verlegen. So soll Berufstätigen und auswärtigen Familienmitgliedern die Teilnahme erleichtert werden. „Diese Geste wäre ein Zeichen der Wertschätzung für unsere Erstklässler sowie deren Eltern, Paten und anderen Verwandten“, sagt die stellvertretende CDU-Fraktionschefin und Schulpolitikerin Birgit Stöver. „Die Einschulung ist ein großer Tag im Leben. Jeder hat daran Erinnerungen, oft ein Leben lang.“ Um den besonderen Tag mit möglichst vielen berufstätigen Angehörigen zu ermöglichen, sollten die Einschulungen auf Sonnabend oder zumindest Freitag gelegt werden.

Die Idee ist nicht neu. Der FDP-Politiker Ralf Lindenberg hatte die Verlegung vor einem Monat ins Spiel gebracht und unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Während die SPD-Schulpolitikerin Barbara Duden Sympathien für den Vorschlag zeigte, lehnte ihre Grünen-Kollegin Stefanie von Berg die Verschiebung ab.

Erhebliche Folgen

Eher skeptisch reagiert auch die Schulbehörde. Sprecher Peter Albrecht weist auf die erheblichen Folgen des „einfach klingenden Vorschlags“ hin. In diesem Jahr seien 694 erste Klassen und 430 Vorschulklassen eingerichtet worden. „Selbst wenn man nur die jeweilige Klassenleitung zum Dienst am Sonnabend verpflichten würde, wären schon 1124 Lehrkräfte betroffen“, sagt Al­brecht. Hinzu kämen Schulleitungen, Sekretariate und Hausmeister.

Alle Mitarbeiter hätten Anspruch auf Ausgleich für die Arbeit am Sonnabend. Bei den Lehrern könnte das Unterrichtsausfall an anderer Stelle zur Folge haben. „Wir prüfen daher zunächst einmal die Praxis in anderen Ländern, um dann Schlussfolgerungen daraus zu ziehen“, sagt Albrecht.

Steigende Schülerzahlen

In einem weiteren Antrag fordert die CDU-Opposition eine Änderung des Schulgesetzes mit dem Ziel, Höchstgrößen für Schulen festzulegen. Danach sollen Grundschulen nicht mehr als fünf Parallelklassen pro Jahrgang haben dürfen, Gymnasien und Stadtteilschulen nicht mehr als sechs. Die steigenden Schülerzahlen und die Prämisse, möglichst viele Erstwünsche von Schülern und Eltern zu berücksichtigen, haben dazu geführt, dass einzelne besonders beliebte Schulen acht und mehr Parallelklassen eingerichtet haben.

„Das überfordert die Schulen, die nun von Jahr zu Jahr aufstocken müssen und denen Lehrer, Klassenräume sowie Sportstätten fehlen. Der Unterricht muss im Zweifel im Container stattfinden“, kritisiert Birgit Stöver. Weil die betroffenen Schulen zum Schuljahresbeginn häufig improvisieren müssten, verliefe der Start des Unterrichts entsprechend holprig.

Neuer Schulentwicklungsplan?

Die Schulbehörde lehnt die Einführung flächendeckend verbindlicher Obergrenzen für die Zügigkeit der Schulen ab. „Wir betrachten bei den Entscheidungen zur Schulorganisation, also im Anschluss an jede Anmelderunde zum folgenden Schuljahr, die Situation an jeder Einzelschule und in ihrem Umfeld“, sagt Behördensprecher Albrecht. Dazu zählten auch die möglichen Folgen, die die Entscheidung für oder gegen die Einrichtung einer zusätzlichen Klasse einerseits für die betroffenen Schüler und ihre Familien, andererseits auch für die Schule selbst habe.

„Klar ist, dass Hamburgs größte Schulen, meist Stadtteilschulen, an Kapazitätsgrenzen gestoßen sind – mit acht bis zehn Eingangsklassen je nach Standort“, so der Sprecher. „Deren Überschreitung ist weder pädagogisch noch organisatorisch sinnvoll. Daher will Schulsenator Ties Rabe diese Schulen nicht noch größer werden lassen.“ Zudem habe das Anwachsen einer Schule zur Folge, dass andere Standorte Schüler verlören. CDU-Politikerin Stöver hält angesichts der wachsenden Schülerzahlen einen neuen Schulentwicklungsplan für erforderlich.