Hamburg. Einspruchsfrist endet an diesem Donnerstag. Erneutes Anrufen des Bundesverwaltungsgerichts gilt als wahrscheinlich.
Für die Elbvertiefung wird diese Woche noch einmal entscheidend. Gegner müssen bis Donnerstag etwaige Klagen gegen das Projekt beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bekannt machen. Voraussichtlich am Dienstag werden die Umweltverbände bekannt geben, ob sie erneut gegen den Fahrrinnenausbau vorgehen. Vorher wollen sie sich dazu nicht äußern. „Wir werden in Kürze sagen, was wir machen“, sagte Manfred Braasch, Hamburger Landesgeschäftsführer des Umweltschutzverbandes BUND.
Es gilt aber als wahrscheinlich, dass die Verbände BUND, Nabu und WWF, die partnerschaftlich gegen die Elbvertiefung vorgehen, erneut das Gericht anrufen werden. Unklar ist, welchen Klageweg sie wählen. Wollen sie das Projekt aufhalten, so müssen sie bei Gericht in einem Eilantrag vorläufigen Rechtsschutz erwirken. „Gibt das Gericht diesem Antrag statt, hat die Klage eine aufschiebende Wirkung und ein Baustopp tritt ein“, sagt Gunther Bonz, Verwaltungsjurist und Präsident des Unternehmensverbands Hafen Hamburg.
Solange das Gericht die Klage im Eilverfahren prüft, kann es die Bauarbeiten mit einem sogenannten Hängebeschluss vorläufig stoppen. „Klagen die Umweltverbände ohne Eilantrag, gibt es keine aufschiebende Wirkung“, sagt Bonz. „Dann kann sofort mit den eigentlichen Maßnahmen begonnen werden, sobald die Ausschreibungen fertig und die Firmen beauftragt sind.“ Aufhalten können die Gegner die Elbvertiefung nicht mehr, da die Baumaßnahmen zu einem großen Teil abgeschlossen sein werden, wenn das Urteil in ein oder zwei Jahren fällt.
Hürden für einen vorläufigen Baustopp enorm hoch
Die Umweltverbände könnten sich für den zweiten Weg entscheiden. Denn eine Klage im Eilverfahren birgt Risiken. Die Hürden für einen vorläufigen Baustopp sind nämlich extrem hoch. Dass die Elbvertiefung bei einem Sieg im Hauptsacheverfahren nicht mehr aufzuhalten wäre, reicht als Begründung für einen vorläufigen Rechtsschutz nicht aus. Zudem können von den Verbänden nur die Dinge beklagt werden, die im neuen Planfeststellungsbeschluss ergänzt worden sind. Dabei geht es um Erläuterungen zur Versalzung des Flusses, um eine klarere Abgrenzung der Ausgleichsflächen in Niedersachsen sowie um eine weitere Maßnahme zur Ansiedelung des bedrohten Schierlings-Wasserfenchels.
Selbst wenn die Planergänzungen vor Gericht wieder nicht Bestand hätten, könnte dadurch die Elbvertiefung im Eilverfahren nicht gestoppt werden, da das Bundesverwaltungsgericht das Baggerprojekt im Grundsatz bereits genehmigt hat. Vieles spricht also dafür, dass die Verbände gegen die Elbvertiefung erneut klagen, auf vorläufigen Rechtsschutz aber verzichten. Dann könnten sie weitere zwei Jahre gegen das Projekt kämpfen, während bei einer Niederlage im Eilverfahren sehr bald Schluss wäre.