Hamburg. Das Geschäft mit dem Verkauf von Grundstücken begann vor 100 Jahren – und bringt der Stadt jetzt Millionen ein.

    Eine fast 100 Jahre alte Klausel beschert der Stadt Einnahmen in Millionenhöhe. In den 20er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts hatte der Hamburger Senat bei Verkäufen städtischer Grundstücke ein sogenanntes Wiederkaufsrecht vereinbart, um Spekulationen zu verhindern. Die Stadt erhielt in den Kaufverträgen das Recht, das Grundstück 100 Jahre später zum Preis von damals zurückzukaufen.

    Ab 2003 bot der damalige CDU-geführte Senat – weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit – betroffenen Eigentümern an, gegen die Zahlung einer Ablöse auf dieses Wiederkaufsrecht zu verzichten. Betroffen waren insgesamt 12.000 Wohnungen auf 550 Grundstücken, fast alle in sehr guten Lagen. Die meisten Vermieter, darunter Genossenschaften, ließen sich darauf ein, da die Ablöse steigt, je näher der mögliche Wiederkaufstermin rückt.

    Ehepaar zahlt halbe Million Euro Ablöse

    Seit mehreren Jahren vervielfachen sich jedoch die Ablöseforderungen des Senats. Bis zum juristisch erlaubten Rückkauf seitens der Stadt sind es nur noch wenige Jahre, zudem ist der Wert der Grundstücke, von dem die Ablöse ebenfalls abhängt, enorm gestiegen. Allein von 2013 bis 2017 kassierte die Stadt über 90 Millionen Euro.

    Betrag dürfte sich noch erhöhen

    Dieser Betrag dürfte sich noch deutlich erhöhen: Laut Auskunft der Finanzbehörde besteht an 94 Wohneinheiten noch ein Wiederkaufsrecht. In einem dem Abendblatt vorliegenden Fall soll ein Ehepaar nun für seine 250 Quadratmeter große Wohnung 516.856,70 Euro an die Stadt zahlen. Wer nicht zahlt, macht ein denkbar schlechtes Geschäft: Der Senat dürfte die Immobilie weit unter dem aktuellen Wert zurückkaufen.

    Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass die Wiederkaufsrechte in den Grundbüchern wie in den notariellen Kaufverträgen eingetragen sind – vergleichbar mit einer Erbpacht-Regelung. Dies hätte sich, so ein Sprecher der Finanzbehörde, „beim Kauf der Wohnung entsprechend kaufpreismindernd auswirken müssen“. Käufern sei jedoch von Maklern suggeriert worden, dass diese Klausel zu vernachlässigen sei. Dafür könne man die Stadt aber nicht in die Verantwortung nehmen. Der Bundesgerichtshof hat die Praxis der Ablösevereinbarungen 2010 in einem Urteil juristisch gebilligt.