Hamburg. Gericht erlässt Strafbefehl wegen Amtsanmaßung und Vortäuschen einer Straftat. Den Auftritt vor Gericht sparte sich der 26-Jährige.
Der Hamburger Youtuber Leon Machére soll wegen Vortäuschens einer Straftat und Amtsanmaßung 37.500 Euro zahlen. Ein entsprechender Strafbefehl wurde am Mittwoch vom Amtsgericht Hamburg erlassen. Die Staatsanwaltschaft hatte dies beantragt, nachdem der 26-jährige Angeklagte nicht zur Hauptverhandlung erschienen war. Wie Richter Thomas Semprich sagte, hatte sich Machère, der bürgerlich Rustem Ramaj heißt, kurzfristig wegen Krankheit entschuldigt. „Erstaunlich ist, dass er gerade heute einen plötzlichen Krankheitsanfall kriegt“, sagte er.
Leon Machère fuhr mit Blaulicht durch Hamburg
Laut Anklage hatte er auf seinem Youtube-Kanal im vergangenen Jahr ein Video von einem sogenannten „Prank“ (englisch für Streich) veröffentlicht, in denen Polizisten durch das Vortäuschen strafbarer Handlungen zum Narren gehalten worden seien. Konkret sprühte Machère mit einem Kältespray mehrere Wände am Jungfernstieg und an anderen Stellen in der Innenstadt an.
Ein weiteres Video zeigte demnach, wie er in einem Auto mit Blaulicht und Martinshorn durch die Straßen fuhr und Passanten veralberte, die das für einen echten Polizeieinsatz hielten. Mit einem Megafon habe er Passanten, die das für einen echten Polizeieinsatz gehalten hätten, aufgefordert, die Hände zu heben, einen Atemalkoholtest zu machen oder sich auszuziehen.
Gegen den Strafbefehl kann der 26-Jährige Einspruch einlegen. Erst im Mai war er wegen Polizisten-Beleidigung vom Amtsgericht Augsburg zur Zahlung von 32.500 Euro verurteilt worden. Für eine Stellungnahme zum aktuellen Verfahren, war er nicht zu erreichen.
Polizeigewerkschaft besorgt
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht solche Prank-Videos mit Sorge und als wachsendes Problem. „Gerade diese erfolgreichen Youtuber haben für viele Jugendliche eine Vorbildfunktion, so dass die dann auch vermehrt so etwas machen.“, sagte der stellvertretende Hamburger Landesvorsitzende Thomas Jungfer. Bei einem ermahnenden „Du, Du, Du“ dürfe es im Falle von Gesetzesverstößen deshalb nicht bleiben, „damit nicht noch mehr Jugendliche dem nacheifern“.