Hamburg . Mit dem Impressum hatte er es nicht so genau genommen. Weiterer Hamburger YouTuber und eine Bloggerin im Visier der Medienanstalt.

Ahmad Ahadi, wie der Hamburger YouTuber ApoRed bürgerlich heißt, kennt sich aus mit dem Internet. Dem weltweiten Netz hat er immerhin seinen Ruhm zu verdanken. Doch sich an Regeln zu halten, ist weniger sein Ding. So hielt er es bisher offenbar nicht für nötig, die gesetzlich geforderten Informationen zum Anbieter und zur Kontaktaufnahme im jeweiligen Impressum seiner Angebote auf YouTube, Instagram, Google Plus und Facebook vorschriftsmäßig zu vermerken. Stattdessen waren dort teilweise Fantasienamen mit Fantasieadresse vermerkt.

Dieser Formfehler kommt ApoRed jetzt teuer zu stehen. Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat gegen den YouTuber wegen dieser Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld in Höhe von 1050 Euro festgesetzt. „Dem Bußgeldbescheid vorausgegangen waren mehrere Informationsschreiben der MA HSH, auf die der YouTuber jedoch nicht oder nur unzureichend reagierte“, teilte die Medienanstalt am Donnerstag mit.

ApoRed erst vor zwei Monaten vom Amtsgericht verurteilt

Im September noch hatte sich ApoRed in einem Video über den stellvertretenden Direktor und Justiziar der MA HSH lustig gemacht: „Wolfi, ich bitte Dich. So mal unter uns Männern. Was ist jetzt Dein Problem? Weil im Impressum nicht meine Hausanschrift steht, willst Du mir 50.000 Euro absneaken? Hast Du keine Hobbies?“ Denn die MA HSH hatte ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld eingeleitet, weil ApoRed mehrfachen Hinweisschreiben und der Aufforderung, die Angaben im Impressum zu korrigieren, nicht nachgekommen war.

Erst vor zwei Monaten war der YouTuber vom Amtsgericht Hamburg für ein Scherzvideo zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten sowie 200 Stunden Sozialarbeit verurteilt worden. ApoRed wollte auf YouTube mit einem Bombenstreich für Lacher sorgen. Bei den sogenannten „Pranks“ tat er so, als würde er Menschen in der Hamburger Innenstadt eine Tasche mit einer Bombe vor die Füße legen und rannte dann weg. Die Reaktion der Passanten hatte er gefilmt.

YouTuber Leon Machère wird Schleichwerbung vorgeworfen

Neben ApoRed hat die MA HSH auch den YouTuber Leon Machère und die Lifestyle-Bloggerin Lina Mallon im Visier. Die Medienanstalt wirft den Hamburgern Werbeverstöße vor. „Leon Machère verletzt mit drei der von ihm veröffentlichten Videos die medienrechtlichen Werbevorschriften: Bei zwei Videos handelt es sich um Dauerwerbesendungen, die Videos sind jedoch weder zu Beginn noch während ihres Verlaufs mit einer entsprechenden Werbekennzeichnung versehen“, heißt es in der Mitteilung der MA HSH. Zudem verstoße Machère, der bei der Hamburger Polizei ebenfalls kein Unbekannter ist, in einem weiteren Video gegen das Schleichwerbeverbot.

Die MA HSH hat deswegen ein medienrechtliches Verfahren eingeleitet. Zudem wurde „ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Anbieter eingeleitet“, heißt es von Seiten der MA HSH weiter. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Werbung bei Bloggerin Lina Mallon nicht klar erkennbar

Auch bei der Hamburger Bloggerin Lina Mallon läuft nicht alles rund. Der Medienrat der MA HSH hat auf seiner letzten Sitzung bei vier Beiträgen der jungen Frau, die auf ihrem Lifestyleblog und auf dem dazugehörigen Twitter-Account veröffentlicht wurden, Verstöße gegen die Bestimmungen zur Werbekennzeichnung festgestellt und förmlich beanstandet.

„Die betreffenden Rezeptvorschläge und Beauty-Empfehlungen der Bloggerin erwecken den Eindruck von redaktionellen Inhalten, sind jedoch in Kooperation mit beziehungsweise im Auftrag von Unternehmen entstanden“, kritisiert die Medienanstalt. „Damit handelt es sich um Werbung, die als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt eindeutig getrennt sein muss.“ Das hat Lina Mallon offensichtlich versäumt.

Auch nachdem die MA HSH die Bloggerin darauf hingewiesen hatte, soll diese nur unzureichend nachgebessert haben. Der Medienrat sprach eine förmliche Beanstandung aus.