Hamburg. Vor zwei Jahren stürmten behelmte Beamte das Wohnprojekt „Plan B“. Bewohner sprechen nun von einem „bewaffneten Einbruch“.
Es war ein politisch brisanter Einsatz, der für heftige Gegenproteste sorgte: Vor zwei Jahren stürmten behelmte Beamte ein Wohnprojekt an der Hafenstraße, um einen mutmaßlichen Drogendealer festzunehmen. Die Razzia blieb jedoch erfolglos – und wurde nun vom Hamburger Amtsgericht für rechtswidrig erklärt.
Die Polizei habe laut dem Urteil bei der Aktion im Wohnprojekt „Plan B“ ihre Rechte überschritten, bestätigte Gerichtssprecher Kai Wantzen auf Anfrage. Zwar lag damals ein Untersuchungsbeschluss für Räumlichkeiten in dem Gebäude vor, dass nach damaligen Angaben der Polizei als „Rückzugsort“ für Drogendealer auf St. Pauli diene. Dieser galt jedoch nur für die Räumlichkeiten, die hinter einer Tür im Hinterhof des Gebäudes lagen.
Werden die Bewohner entschädigt
Tatsächlich stürmten die Beamten bei der Razzia jedoch auch eine Wohnung im darüberliegenden Stockwerk. Dies sei rechtswidrig, heißt es nun. Die Entscheidung fällte derselbe Richter, der auch den damaligen Durchsuchungsbeschluss genehmigt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, offenbar will die Staatsanwaltschaft aber keine Beschwerde einlegen.
Drogenrazzia in der Hafenstraße
Unmittelbar nach der Aktion hatte es über einen längeren Zeitraum scharfe Proteste der linken Szene gegeben. Der Polizei waren bereits zuvor „rassistische Kontrollen“ von Schwarzafrikanern im Kampf gegen die Drogenhändler auf St. Pauli vorgeworfen worden. Laut dem Gerichtssprecher sind nun auch Entschädigungen für die Bewohner denkbar.
Laut einer Mitteilung des Wohnprojektes „Plan B“ bestätige das nun gefällte Urteil, „dass es sich bei dem Einsatz in unserer Wohnung vor zwei Jahren weniger um eine Hausdurchsuchung als um einen bewaffneten Einbruch handelte. Der Rechtsanwalt Lino Peters, der die Beschwerdeführerin vor Gericht vertrat, bezeichnete den Einsatz aus juristischer Sicht als „Skandal“.