Hamburg. Vor zwei Jahren stürmten behelmte Beamte das Wohnprojekt „Plan B“. Bewohner sprechen nun von einem „bewaffneten Einbruch“.

Es war ein politisch brisanter Einsatz, der für heftige Gegenproteste sorgte: Vor zwei Jahren stürmten behelmte Beamte ein Wohnprojekt an der Hafenstraße, um einen mutmaßlichen Drogendealer festzunehmen. Die Razzia blieb jedoch erfolglos – und wurde nun vom Hamburger Amtsgericht für rechtswidrig erklärt.

Die Polizei habe laut dem Urteil bei der Aktion im Wohnprojekt „Plan B“ ihre Rechte überschritten, bestätigte Gerichtssprecher Kai Wantzen auf Anfrage. Zwar lag damals ein Untersuchungsbeschluss für Räumlichkeiten in dem Gebäude vor, dass nach damaligen Angaben der Polizei als „Rückzugsort“ für Drogendealer auf St. Pauli diene. Dieser galt jedoch nur für die Räumlichkeiten, die hinter einer Tür im Hinterhof des Gebäudes lagen.

Werden die Bewohner entschädigt

Tatsächlich stürmten die Beamten bei der Razzia jedoch auch eine Wohnung im darüberliegenden Stockwerk. Dies sei rechtswidrig, heißt es nun. Die Entscheidung fällte derselbe Richter, der auch den damaligen Durchsuchungsbeschluss genehmigt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, offenbar will die Staatsanwaltschaft aber keine Beschwerde einlegen.

Drogenrazzia in der Hafenstraße

Am Montagabend stürmten rund 250 Beamte ein Grundstück an der Hafenstraße
Am Montagabend stürmten rund 250 Beamte ein Grundstück an der Hafenstraße © Andre Zand-Vakili | Andre Zand-Vakili
Dabei handelte es laut Polizei um einen Einsatz zur Bekämpfung der Drogenkriminalität
Dabei handelte es laut Polizei um einen Einsatz zur Bekämpfung der Drogenkriminalität © Andre Zand-Vakili | Andre Zand-Vakili
Die Straße St. Pauli Fischmarkt war zwischenzeitlich komplett gesperrt
Die Straße St. Pauli Fischmarkt war zwischenzeitlich komplett gesperrt © HA | TVR Newsnetwork
Im Fokus der Beamten stand bei dem Einsatz eine Wohnung, die von den Polizisten durchsucht wurde
Im Fokus der Beamten stand bei dem Einsatz eine Wohnung, die von den Polizisten durchsucht wurde © HA | TVR Newsnetwork
Beamten sperrten den Einsatzort ab
Beamten sperrten den Einsatzort ab © Andre Zand-Vakili | Andre Zand-Vakili
Beamte der BFE am Montagabend im durchsuchten Wohnprojekt
Beamte der BFE am Montagabend im durchsuchten Wohnprojekt © Justus Rieder
Insgesamt wurden 27 Personen festgesetzt
Insgesamt wurden 27 Personen festgesetzt © HA | TVR Newsnetwork
Die Polizei nahm einige Personen mit auf die Wache
Die Polizei nahm einige Personen mit auf die Wache © HA | TVR Newsnetwork
Bereits in den vergangenen Monaten hatte es rund um die Hafenstraße mehrfach kleinere Polizeikontrollen und Razzien gegeben
Bereits in den vergangenen Monaten hatte es rund um die Hafenstraße mehrfach kleinere Polizeikontrollen und Razzien gegeben © HA | TVR Newsnetwork
Gegen 20.30 Uhr zog sich die Polizei wieder zurück
Gegen 20.30 Uhr zog sich die Polizei wieder zurück © HA | TVR Newsnetwork
Am 18.7. führte die Polizei mit großem Aufgebot eine Drogenrazzia im Bereich der Hafenstraße durch
Am 18.7. führte die Polizei mit großem Aufgebot eine Drogenrazzia im Bereich der Hafenstraße durch © HA | TVR Newsnetwork
Am 18.7. führte die Polizei mit großem Aufgebot eine Drogenrazzia im Bereich der Hafenstraße durch
Am 18.7. führte die Polizei mit großem Aufgebot eine Drogenrazzia im Bereich der Hafenstraße durch © HA | TVR Newsnetwork
Zwei Tage nach der Razzia versammelten sich rund 100 Personen, um rund um die Wohnung von Innensenator Andy Grote lärmend gegen den Polizeieinsatz zu demonstrieren
Zwei Tage nach der Razzia versammelten sich rund 100 Personen, um rund um die Wohnung von Innensenator Andy Grote lärmend gegen den Polizeieinsatz zu demonstrieren © TV Newskontor
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Unmittelbar nach der Aktion hatte es über einen längeren Zeitraum scharfe Proteste der linken Szene gegeben. Der Polizei waren bereits zuvor „rassistische Kontrollen“ von Schwarzafrikanern im Kampf gegen die Drogenhändler auf St. Pauli vorgeworfen worden. Laut dem Gerichtssprecher sind nun auch Entschädigungen für die Bewohner denkbar.

Laut einer Mitteilung des Wohnprojektes „Plan B“ bestätige das nun gefällte Urteil, „dass es sich bei dem Einsatz in unserer Wohnung vor zwei Jahren weniger um eine Hausdurchsuchung als um einen bewaffneten Einbruch handelte. Der Rechtsanwalt Lino Peters, der die Beschwerdeführerin vor Gericht vertrat, bezeichnete den Einsatz aus juristischer Sicht als „Skandal“.