Barmbek-Nord. Vor einem Jahr stach ein Attentäter in einem Supermarkt sieben Menschen nieder. Seither prüft die Polizei Verdachtsfälle genauer.
Die Tat hatte Deutschland und die halbe Welt erschüttert. Vor einem Jahr stach der damals 26 Jahre alte Ahmad A. im Edeka-Markt an der Fuhlsbüttler Straße sieben Menschen nieder. Eines seiner Opfer starb. Sechs weitere Menschen wurden teilweise schwer verletzt.
Der Palästinenser, der sich später vor Gericht selbst als Terrorist bezeichnete, war den Sicherheitsbehörden bereits vor der Tat bekannt. Ein Hinweis zur Radikalisierung des Mannes war aber schlampig abgearbeitet worden. Mittlerweile hat sich die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamts, zuständig für politisch und islamistisch motivierte Kriminalität, besser aufgestellt. Täglich gehen dort Hinweise ein.
619 Hinweise auf mögliche islamistische Gefährder
„Wir haben die Arbeitsabläufe und Standards zum Bewertungsprozess bei sogenannten Hinweisen auf sich radikalisierende oder verhaltensauffällige Personen mit islamistischem Hintergrund seit August vergangenen Jahres im LKA angepasst und neu strukturiert“, sagt Polizeisprecher Ulf Wundrack. Sechs Mitarbeiter, einige aus anderen Bereichen des Landeskriminalamts, wurden dafür im neuen Bereich „Zentrale Hinweisaufnahme“ zusammengezogen. „Eingehende Hinweise werden dort unverzüglich geprüft, bewertet und in eine von drei unterschiedlichen Kategorien klassifiziert. Dies erfolgt dabei in einem Verfahren, an dem mehrere staatsschutzerfahrene Sachbearbeiter beteiligt sind“, sagt Wundrack. Seit Einrichtung dieser Dienststelle gingen 619 Hinweise auf mögliche islamistische Gefährder ein.
Hinweise, die als relevant bewertet werden, werden in eine von insgesamt drei Kategorien eingeteilt. In der Kategorie 1 werden als besonders brisant eingestufte Hinweise festgehalten, die sofort umfangreiche Maßnahmen nach sich ziehen. Vier solcher Fälle gab es seit August vergangenen Jahres.
Zur Kategorie 2 zählen die Hinweise, bei denen die betroffenen Personen als so gefährlich eingestuft werden, dass man davon ausgeht, dass Gewalttaten durch sie bevorstehen könnten. 49 solcher Hinweise in dieser Kategorie gab es im vergangenen Jahr. In Kategorie 3 werden die Personen erfasst, bei denen es Hinweise auf eine Radikalisierung gibt. Hier gab es 51 Fälle.
Hinweise auf Drogenhandel
„Bei 325 Hinweisen wurde durch die Abklärung festgestellt, dass sie im Sinne der Gefahrenanalyse gegenstandslos sind“, sagt Wundrack. 175 Hinweise, die beim Staatsschutz eingingen, hatten nichts mit Islamismus zu tun, sondern bezogen sich auf Bereiche wie möglichen Drogenhandel.
Zur Abklärung aller relevanten Hinweise wird fachliche Expertise einbezogen. „Das sind sowohl polizeiinterne, aber auch externe Experten“, so Wundrack. So beschäftigten sich die Dienststelle für Risikoeinschätzung, Kriminalpsychologen, Islamwissenschaftler, aber auch der Sozialpsychiatrischen Dienst und Experten anderer Behörden – wie vom Verfassungsschutz – mit den Personen, zu denen es Hinweise gab. Innerhalb einer Woche, so die Vorgabe, soll jeder Hinweis abgearbeitet und bewertet sein. Aktuell sind 15 Hinweise auf Personen noch in Bearbeitung.
Auch 430 Hinweise, die vor Einrichtung dieser Dienststelle eingingen, wurden beim LKA 7 abgeklärt. „Bis jetzt wurde kein einziger der bearbeiteten Hinweise als massiv besorgniserregend eingestuft“, so Wundrack. Auch bei den vier Hinweisen der Kategorie 1 habe man ermittelt, dass „zu keinem Zeitpunkt eine ernsthafte Gefahr bestanden hat“. Der letzte Hinweis, der in diese höchste Kategorie eingestuft wurde, ging im Januar ein.
Kein klassischer Radikalisierungsverlauf
Gefahr besteht aber weiterhin. Das geht aus der Analyse des Verfassungsschutzes hervor. Nach dessen Einschätzung handelt es sich bei dem Messerstecher von Barmbek, der am 1. März dieses Jahres zu lebenslanger Haft verurteilt wurde mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, um einen neuen Tätertypen, bei dem es keinen klassischen Radikalisierungsverlauf gab. Eine längere Anbindung an die salafistische Szene oder den regelmäßigen Besuch salafistischer Moscheen haben die Verfassungsschützer nicht festgestellt. Am Tattag selbst verhielt sich Ahmad A. widersprüchlich: Morgens ging er zur Ausländerbehörde – als kooperativer Ausreisewilliger, der nach seinen Passersatzpapieren fragte, um freiwillig auszureisen.
Ein paar Stunden später kaufte er im Supermarkt zunächst ein Toastbrot, stieg in den Bus ein, drehte plötzlich wieder um, ging zurück in den Supermarkt, riss ein Messer aus der Auslage und stach auf Menschen ein. Für den Verfassungsschutz ist er somit ein Tätertyp, bei dem psychische Auffälligkeiten eine gewichtige Rolle spielen. „Solche Tätertypen werden auch in Zukunft für jede Sicherheitsbehörde der Welt eine enorme Herausforderung bedeuten“, heißt es vom Verfassungsschutz.
Für diese Behörde bleibt die Beobachtung der islamistischen Szene die größte Aufgabe. Denn der Islamismus breitet sich in Hamburg weiter aus. 1565 Personen wurden 2017 in der Hansestadt dieser radikalen Szene zugerechnet. Das sind 210 Personen mehr als im Vorjahr und entspricht einem Anstieg um über 15 Prozent innerhalb eines Jahres.