29-Jähriger streitet am ersten Verhandlungstag alle Vorwürfe ab. Doch auch Aussagen eines anderen Aussteigers belasten ihn.

Er soll sich den Terrormilizen des Islamischen Staat (IS) angeschlossen und für deren Ziele gekämpft haben: Seit Freitag muss sich ein 29 Jahre alter Mann wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts verantworten. Der Verdächtige, ein aus Tschetschenien stammender Mann, war am 13. September vergangenen Jahres in Bremen festgenommen worden und ist seitdem in Untersuchungshaft.

Zum Auftakt des Prozesses bestritt der Angeklagte Aslanbek S. die Vorwürfe. Er sei „nie Mitglied des IS gewesen“, habe niemals für die Terrororganisation gekämpft und sei auch nie dort ausgebildet worden, erklärte der 29-Jährige, ein schlanker Mann mit sorgfältig gestutztem Vollbart, über seinen Verteidiger. Zuvor hatte der Angeklagte, offen und zugewandt klingend, seine Personalien angegeben. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft Aslanbek S. im Einzelnen vor, im März 2014 von seinem Wohnort Bremen aus über die Türkei nach Syrien gereist zu sein. Dort soll er bis Januar 2015 Teil der „Katiba Badr“ gewesen sein, einer zum IS gehörenden Kampfgruppe, die sich überwiegend aus Kämpfern kaukasischer Herkunft zusammengesetzt habe.

Angeklagter soll Kalaschnikow getragen haben

Laut Anklage war der 29-Jährige an der Seite der „Katiba Badr“ von September 2014 bis Januar 2015 an den Kämpfen um die kurdische Stadt Kobane beteiligt. In diesem Einsatz, bei dem er den Ermittlungen zufolge mit einem Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow bewaffnet gewesen ist, soll der Angeklagte eine Schussverletzung an der linken Wade erlitten haben. Im Januar 2015 hat er demnach auch die Kalaschnikow bei einem Fototermin mit den überlebenden Kämpfern der „Katiba Badr“ getragen. Nach seiner Rückkehr am 25. Januar 2015 ist Aslanbek laut Anklage zu seiner Familie nach Bremen zurückgekehrt.

Bislang hat das Gericht 18 weitere Verhandlungstage bis Anfang August termininiert. Die Ermittlungen gegen Aslanbek S. sollen nach Abendblatt-Informationen zumindest teilweise auf Aussagen des IS-Rückkehrers Harry S. beruhen. Der 29-Jährige aus Bremen war im Juli 2016 in Hamburg wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im Ermittlungsverfahren sowie im Prozess hatte Harry S. umfangreiche Angaben gemacht.

Ehefrau folgte dem Terrorverdächtigen ins Ausland

Unter anderem soll von Harry S. der Hinweis stammen, dass das Foto, das den jetzt Angeklagten Aslanbek S. zeigen soll, am Fluss Euphrat an der Tabqa-Talsperre in Syrien entstanden sei. Auf dem Bild ist angeblich neben der Kalaschnikow, die der Verdächtige trägt, auch ein Funkgerät zu sehen. Dazu habe Harry S. gesagt, wer ein solches Funkgerät trage, habe vermutlich eine herausgehobene Stellung in der Kampftruppe.

Wie das Abendblatt außerdem erfuhr, soll die Ehefrau des Angeklagten ihm seinerzeit zumindest in die Türkei gefolgt sein, möglicherweise auch bis nach Syrien. Aus dieser Zeit soll auch ein Kind stammen, das im Frühjahr 2015 geboren wurde. Nach der Festnahme von Aslanbek S. hatte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) gesagt: „Ich bin erleichtert, dass es damit gelungen ist, einen weiteren Gefährder von der Straße zu bekommen.“