Hamburg. Zwei Drittel der Widersprüche gegen die Zuweisung für Erstklässler sind noch offen. Viele Erstwünsche nicht berücksichtigt.
Gut zwei Drittel der Widersprüche von Eltern gegen die Zuweisung der Grundschule für ihr Kind sind kurz vor Beginn der Sommerferien noch nicht entschieden. Das ergibt sich aus der Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Birgit Stöver. Danach sind von 308 eingereichten Widersprüchen 207 Fälle noch offen. In der Regel geben Eltern drei Wunschschulen für den Besuch der ersten Klasse ihrer Kinder an. Wenn die Schulbehörde den Erstwunsch nicht erfüllt, besteht die Möglichkeit, dagegen Einspruch zu erheben.
"Eltern brauchen Planungssicherheit"
„Eltern, Schüler und Schulen brauchen Planungssicherheit. Wenn wenige Wochen vor Schuljahresbeginn mehr als zwei Drittel der Einsprüche noch nicht abgearbeitet sind, bedeutet dies für viele Eltern, dass die Organisation zum Beispiel einer Nachmittagsbetreuung zum Roulettespiel wird“, sagte Stöver. Der Senat müsse „in einer konzentrierten Aktion zügig nacharbeiten, um Klarheit zu schaffen“.
Die Quote der erfüllten Erstwünsche ist mit 95 Prozent sehr hoch. „Die Kehrseite: Beliebte Schulen, die mehr Klassen einrichten müssen, können häufig nicht rechtzeitig die erforderliche Infrastruktur bereitstellen“, kritisierte die CDU-Politikerin. Zu wenig Räume, zu geringe Sporthallenkapazitäten und zu wenig Mensaplätze seien dann die Folge. An weniger stark angewählten Standorten gebe es hingegen Überkapazitäten. „In der kurzen Zeit können die Schulen diese Schieflagen auch nicht mehr ausgleichen. Eine verbindliche Schulentwicklungsplanung ist unerlässlich“, so Stöver.