Hamburg. Späte Starts und Landungen verärgern die Anwohner. Was in Hamburg und in anderen deutschen Städten dagegen unternommen wird.

Der Hamburger Flughafen hat zuletzt ungewollt für Aufregung gesorgt: Abgedeckte Dächer in Alsterdorf, ein Stromausfall, der für einen Tag zum kompletten Stillstand führte – da ist die politische Debatte über eine Verkürzung der Betriebszeiten fast in den Hintergrund getreten. Nach dem Willen der Fluglärmschutzkommission soll künftig für abhebende Maschinen schon um 23 Uhr Schluss sein, aufsetzen sollen die Flugzeuge spätestens bis 23.30 Uhr. Bisher läuft der planmäßige Betrieb am Helmut-Schmidt-Flughafen von 6 bis 23 Uhr. Kommt es zu unvermeidbaren Verspätungen, dürfen Maschinen aber noch bis 24 Uhr starten und landen.

Zu der Debatte ist es gekommen, weil sich im vergangenen Jahr trotz der sogenannten Pünktlichkeitsoffensive des Flughafens die Zahl der Nachtflüge nach 23 Uhr um ein Drittel auf 1038 erhöht hat. Dieser Trend hat sich in den ersten fünf Monaten dieses Jahres sogar noch verstärkt: Bis Ende Mai gab es eine Zunahme verspäteter Flüge um 72 Prozent auf 421 Fälle, obwohl die Passagierzahl um ein Prozent sank.

Hamburg steht gar nicht schlecht da

Anlässlich der Diskussion um den Fluglärm in der Hansestadt hat das Abendblatt eine Umfrage unter den großen deutschen Flughäfen gestartet. Wie lange ist der Airport regulär geöffnet? Wie viele Nachtflüge gibt es? Und was kosten Starts und Landungen, am Tag und in der Nacht?

Aus den Zahlen für 2017 lässt sich ablesen, dass Hamburg im Hinblick auf die Quote der Nachtflüge gar nicht schlecht dasteht. Zwar sind Frankfurt und vor allem Düsseldorf in dieser Beziehung vorbildlich. Beide Airports liegen jedoch eine knappe halbe Flugstunde näher an den aufkommenstarken Mittelmeer-Feriengebieten, während es sich bei vielen der Nachtflüge in Hamburg um Landungen handelt, die um wenige Minuten verspätet sind. Zwar hätte auch Stuttgart diesen geografischen Vorteil, aber dort ist die Nachtflugquote hoch – vielleicht auch deshalb, weil den Airlines dort keine Aufschläge auf die Gebühren drohen.

Flughafen Hamburg: Wer nach der regulären Betriebszeit in der letzten Stunde des Tages in Fuhlsbüttel startet oder landet, muss Nachtzuschläge auf Start- und Landeentgelte zahlen. Im Juni 2017 wurde sie abermals hochgesetzt. Bis 23.14 Uhr werden nun 350 Prozent fällig. Im Viertelstundentakt steigert sich das auf 400 und 450 Prozent. In den letzten 15 Minuten des Tages werden 550 Prozent Zuschlag erhoben, zwischen 0 und 0.59 Uhr – auch das ist in besondere Fällen möglich – sind es 700 Prozent. 2017 kam das bei 36 Linienflügen vor. Laut einer Modellrechnung von Hamburg Airport kostet die Abfertigung eines Airbus A320 – ein häufig in der Hansestadt verkehrendes Flugzeug – tagsüber 2999 Euro. Landet die Maschine hingegen verspätet um 23.30 Uhr und startet am nächsten Morgen um 6 Uhr, werden 4531 Euro fällig. Das ist im Vergleich zu der vorher gültigen Regelung ein Plus von 27 Prozent, während sich Start und Landung tagsüber nur um sechs Prozent verteuert haben. Das reine Start- und Landeentgelt liegt bei 681 Euro tagsüber, bei der Landung um 23.30 Uhr gibt es einen Zuschlag von 1532 Euro – eben die 450 Prozent.

Die 1038 Nachtflüge 2017 entsprechen einer Verspätungsquote von 0,65 Prozent aller Flugbewegungen. Die Umweltbehörde führte im Mai eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr wegen des großen Aufwands für die Sondergenehmigungen verspäteter Flüge ein. Je 500 Euro kostet das die Airlines nun extra. Im März wurde zudem bei der britischen Fluglinie EasyJet erstmals von der Möglichkeit der Gewinnabschöpfung Gebrauch gemacht. Für 21 verspätete Starts nach London und Edinburgh fordert die Behörde 468.000 Euro. Weil EasyJet Beschwerde dagegen einlegte, wurde der Betrag noch nicht bezahlt.


Flughafen Düsseldorf: Der Airport mit dem Drei-Letter-Code DUS ist wegen der Lage innerhalb der Stadt gut mit Fuhlsbüttel vergleichbar. Starts mit Düsenflugzeugen dürfen von 6 bis 22 Uhr erfolgen, Landungen sind eine Stunde länger möglich. Kommt es zu Verspätungen, ist ein Aufsetzen bis 23.30 Uhr erlaubt. „Fluggesellschaften mit einem vom Verkehrsministerium anerkannten Wartungsschwerpunkt in Düsseldorf“ dürfen bis 24 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr landen. Außerhalb dieser Zeiten bedürfen Flugbewegungen der Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf.

Auch in Düsseldorf gibt es Nachtzuschläge, die bei bis zu 700 Prozent liegen. Landet ein Airbus A320 zwischen 22 und 22.59 Uhr, muss die Airline 60 Prozent mehr bezahlen als in der Tageszeit: Statt 234 Euro werden 375 Euro fällig – Passagier-, Positions- und Abstellentgelte sind darin nicht enthalten. Setzt der Jet nach 23 Uhr auf, muss die Fluglinie rund 500 Euro bezahlen. 402 Nachtflüge bedeuten bezogen auf die Gesamtflugbewegungen eine Verspätungsquote von 0,18 Prozent.


Stuttgart: Relativ weit von der City entfernt liegt der Manfred Rommel Flughafen. Maschinen dürfen regulär von 6 bis 23 Uhr starten, Landungen dürfen eine halbe Stunde länger im Flugplan vorgesehen sein. Verspäten sich diese Ankünfte, können die Jets noch bis 24 Uhr landen. Nachtzuschläge gibt es am Flughafen Stuttgart nicht. Das Start- und Landeentgelt eines A320 liegt bei jeweils 241 Euro, unabhängig von der Uhrzeit. Im vergangenen Jahr gab es 1478 Nachtflüge. Das ist eine Verspätungsquote von 1,14 Prozent.

Berlin: Der im Nordwesten der Hauptstadt liegende Flughafen Tegel darf von 6 bis 23 Uhr Ankünfte und Abflüge in den Flugplan aufnehmen. Kommt es zu Verspätungen, kann eine Ausnahmegenehmigung bis 23.59 Uhr beantragt werden. Schönefeld südöstlich von Berlin hat eine 24-Stunden-Betriebsgenehmigung. Für beide Flughäfen gibt es Nachtzuschläge auf das lärmbezogene Start- und Landeentgelt. Von 22 bis 22.59 Uhr liegen sie bei 100 Prozent. In den nächsten 30 Minuten werden 200 Prozent fällig, bis 23.59 Uhr sind es 300 Prozent. Wer von 0 bis 6 Uhr startet und landet, muss 500 Prozent Aufschlag zahlen. Ein A320 zahlt bis 22 Uhr insgesamt 2563,48 Euro. Landet er um 23.30 Uhr, werden 3313,48 Euro fällig. In Tegel lag bei 1792 Nachtflügen die Verspätungsquote bei 0,65 Prozent.

Frankfurt:An Deutschlands Hauptdrehkreuz fangen die regulären Betriebszeiten um 5 Uhr an und damit früher als an anderen Airports. Bis 23 Uhr darf planmäßig geflogen werden. Bei Verspätungen sind Landungen bis Mitternacht möglich, Starts auch – wenn sie im Einzelfall durch die Luftaufsichtsstelle genehmigt werden. Die Gründe für die Verspätung müssen außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen. Für einen A320 werden tagsüber als Lärmkomponente 134,57 Euro veranschlagt. Von 22 bis 22.59 Uhr und von 5 bis 5.59 Uhr gibt es einen Aufschlag von 50 Prozent. Von 23 bis 4.59 Uhr sind es 200 Prozent oder 269,14 Euro. In Frankfurt gab es im vorigen Jahr 1142 Nachtflüge, das ist eine Verspätungsquote von 0,24 Prozent.


München: Am Franz Josef Strauß Flughafen greift eine Nachtflugregelung von 22 bis 6 Uhr – das hört sich strikt an, aber die Kernnacht geht nur von 0 bis 5 Uhr. In den Randstunden von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr dürfen Flugzeuge starten und landen, wenn sie relativ leise sind, einen Wartungsschwerpunkt in München unterhalten und in einer Bonusliste des Bundesverkehrsministeriums stehen – das wirkt sich auch positiv auf die Nachtzuschläge auf das Start- und Landeentgelt aus.

Sie steigen von 22 bis 6 Uhr nur um 14 Prozent, während Maschinen, die nicht in der Bonusliste sind, rund 25 Prozent Aufschlag zahlen. Für den A320 liegt das Start- und Landeentgelt tagsüber bei 179,52 Euro, nachts bei 205,92 Euro. Insgesamt würden für ihn tagsüber 4123,01 Euro fällig, nachts ist es mit 4175,81 Euro nur geringfügig mehr. Die Zahl der zulässigen Flugbewegungen pro Nacht ist auf 28 im Linien- und Charterverkehr gedeckelt. Zwar ist die Zahl der Nachtflüge mit 26.280 so hoch wie an keinem anderen Airport, allerdings tauchen bereits Flüge ab 22 Uhr in der Statistik auf. Entsprechend ist die Quote mit 6,49 Prozent am höchsten.

Köln/Bonn: Am Airport der Rheinmetropole darf rund um die Uhr geflogen werden. Entsprechend gibt es keine Ausnahmeregelungen und typischen Nachtflüge – wohl aber eine Tag-Nacht-Spreizung der Gebühren. Die fixen Landeentgelte eines A320 erhöhen sich in der Nacht um 80 Prozent. Auf die Gesamtrechnung für den Airbus wirkt sich das mit einem Aufschlag von knapp 20 Prozent aus: Starts/Landung kosten am Tag etwa 2800 Euro, nachts 3300 Euro.


Hannover: Der Flughafen in Langenhagen hat eine 24-Stunden-Betriebsgenehmigung. Die Berechnung der Entgelte erfolgt nach zehn Lärmklassen, von 22 Uhr bis eine Minute vor Mitternacht sowie von 5 bis 5.59 Uhr werden zwischen 15,20 Euro und 7885,80 Euro fällig. Von 0 bis 4.59 Uhr sind es zwischen 20,20 Euro und 10.514,40 Euro. Eine Beispielrechnung für den A320 gab es aus Hannover nicht.


Bremen: Der Airport mit dem Code BRE ist regulär von 6 bis 22.30 Uhr geöffnet. Allerdings dürfen täglich zwei Maschinen der sogenannten Home Carrier Lufthansa, Ryanair und Germania im Flugplan mit Landungen bis 23 Uhr auftauchen. Verspäten sich diese Maschinen, dürfen sie bis Mitternacht landen. Von 22.31 Uhr an werden 40 Prozent Zuschlag aufs Lande- und Startentgelt erhoben (nicht für Home Carrier) und bis Mitternacht 200 (Home Carrier 100) Prozent.

Wer in den ersten fünf Stunden des Tages fliegt, muss 800 Prozent Aufschlag zahlen. Ein A320 zahlt tagsüber ein Landeentgelt von 296,40 Euro. Landet er um 23.30 Uhr, kommen 592,80 Euro hinzu. Im Jahr 2017 gab es 355 Nachtflüge, das entspricht einer Verspätungsquote von 0,95 Prozent.

Eine Besonderheit hat Bremen: Während nachts an den meisten anderen Flughäfen medizinische Hilfsflüge oder Notlandungen stattfinden dürfen, ist das in der Weserstadt in zwei Nächten tabu: Von Sonnabend 23.30 Uhr bis Sonntag 6 Uhr sowie zu den gleichen Zeiten einen Tag später ist der Airport komplett geschlossen.