Hamburg. Fluglärmschutzbeauftragte prüft nach Easyjet weitere Fälle. Doch welche Regeln gibt es – und wer genehmigt Starts nach Mitternacht?

Kommende Woche geht der Kampf gegen Lärm durch nächtliche Flüge weiter. In einer Anhörung vor dem Umweltausschuss wird am 22. März über den weiteren Umgang mit der Volkspetition gegen Fluglärm beraten. Vertreter vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und mehrerer Bürgerinitiativen fordern damit ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. Knapp 15.000 Menschen hatten die Petition, die anders als eine Volksinitiative jedoch keine verbindlichen Regelungen mit sich bringt, unterschrieben.

Gleichzeitig steigt die Zahl der Starts und Landungen nach 23 Uhr kontinuierlich an. 2017 zählte der Hamburger Flughafen mehr als 1000 verspätete Abflüge oder Landungen, 2016 waren es 773 und 2015 nur 649 Verbindungen. Kürzlich hatte die Fluggesellschaft Easyjet deshalb eine saftige Rechnung aus Hamburg bekommen: 468.000 Euro muss die Fluglinie zahlen, weil sie immer wieder nach 23 Uhr in Fuhlsbüttel gestartet war (wir berichteten). Davor war Easyjet ebenfalls schon einmal mit 20.000 Euro zur Kasse gebeten worden – wegen eines nicht genehmigten Abflugs nach Mitternacht. Doch welche Verspätungsregelungen gelten eigentlich genau – und wie werden sie von Flughafen und Umweltbehörde gehandhabt? Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wofür soll Easyjet zahlen?
Hamburgs Fluglärmschutzbeauftragte Gudrun Pieroh-Joußen hatte Easyjet die 468.000 Euro wegen 21 verspäteter Starts nach 23 Uhr in Rechnung gestellt. Diese Maschinen waren aus vermeidbaren Gründen verspätet gewesen, denn der Flugplan war zu eng geplant, urteilte Pieroh-Joußen, deren Posten bei der Umweltbehörde angesiedelt ist. Durch die Zahlung sollen die durch die Regelverstöße erzielte Gewinne abgeschöpft werden, also etwa die von Easyjet gesparten Hotelkosten im Falle eines Starts am nächsten Morgen.

Welche Regelung gilt zwischen 23 und 24 Uhr?
Nach 23 Uhr gelten Nachtflugbeschränkungen in Hamburg, Flugzeuge sollen dann nicht mehr starten und landen. Trotzdem dürfen Flüge, die eigentlich vor 23 Uhr geplant waren, auch noch bis 23.59 Uhr durchgeführt werden – sogar ohne spezielle Genehmigung, wie es vom Airport heißt. Die Fluggesellschaften müssen in dieser Zeit allerdings höhere Gebühren an den Flughafen zahlen – und die Verspätungen anschließend gegenüber der Fluglärmschutzbeauftragten begründen. Wenn die Verspätung vermeidbar war, leitet die Umweltbehörde ein Verfahren ein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich der Abflug nur durch die späte Ankunft der Crew verzögert, sagte Gudrun Pieroh-Joußen.

Wie hoch sind die Zuschläge für verspätete Flüge?
Seit dem vergangenen Juni sind die Zuschläge, welche die Fluggesellschaften zusätzlich zu den Start- und Landeentgelten in Fuhlsbüttel zahlen müssen, noch einmal erhöht worden. So muss beispielsweise ein Flieger des Typs A320 für einen Start oder eine Landung tagsüber 3000 Euro zahlen. Landet er aber erst um 23.30 Uhr und fliegt dann am nächsten Tag weiter, kostet es für den Jet inzwischen 4531 Euro. Dabei hat sich der in dieser Summe enthaltene Nachtzuschlag von 1500 Euro gegenüber dem Jahr 2016 verdoppelt.

Seit wann gibt es die Option der Gewinnabschöpfung?
Die Gewinnabschöpfung steht der Fluglärmschutzbeauftragten schon länger als Handhabe gegen Airlines zur Verfügung – in der Höhe wie jetzt bei Easyjet wurde sie vorher aber noch nicht angewendet. Ziel ist es laut Umweltbehörde, zu verhindern, dass die Unternehmen aus Effizienzgründen ihre Flugpläne so eng stricken, dass Verspätungen und Nachtflüge wissentlich in Kauf genommen werden. Die Fluglärmschutzbeauftragte prüft derzeit weitere Fälle.

Easyjet wurde schon vorher einmal zur Kasse gebeten – wie war die Situation in diesem Fall?
Kurz vor der Rechnung über 480.000 Euro hatte Hamburg Easyjet bereits eine Zahlung von 20.000 Euro auferlegt – für einen Abflug nach Mitternacht.

In welchen Fällen dürfen Jets auch noch nach Mitternacht abheben?
Starts und Landungen ab 24 Uhr benötigen eine Ausnahmegenehmigung, die nur sehr selten erteilt wird. Zugelassene Gründe sind etwa „die Vermeidung einer erheblichen Störung des Luftverkehrs oder Fälle besonderen öffentlichen Interesses“. Wenn etwa unbegleitete Kinder an Bord sind, darf der Flieger auch nach 24 Uhr hier landen, weil die kleinen Fluggäste sich sonst alleine in Hannover wiederfinden würden. Ähnlich ist die Situation bei Menschen, die auf Medikamente angewiesen sind.

Wie wird eine Ausnahme genehmigt?
Der Bodendienst, der am Flughafen die Kommunikation mit dem Piloten übernimmt, muss die Fluglärmschutzbeauftragte darüber informieren, wenn ein Flieger etwa nach Mitternacht starten will. Diese muss sofort entscheiden, ob der Jet abheben darf. Die Abteilung ist mit einigen Mitarbeitern ausgestattet, die nachts im Dienst sind.

Wie war das Prozedere bei Easyjet?
Es war bereits 0.03 Uhr, als die Maschine in Hamburg abhob. Nach eigenen Angaben ist die Fluglärmschutzbeauftragte in diesem Fall nicht um eine Ausnahmegenehmigung gebeten worden. Der Lotse hat den Flug starten lassen, die Deutsche Flugsicherung habe die Freigabe erteilt, sagte die Lärmschutzbeauftragte dem Abendblatt. Easyjet äußert sich zu dem Thema im Detail nicht.

Wie reagierte Easyjet auf die Rechnungen aus Hamburg?
Die Strafzahlung für Verstöße gegen das Nachtflugverbot wolle man „untersuchen“ und „prüfen, welche Optionen zur Verfügung stehen“, teilte Easyjet mit.

Wie oft starten oder landen Piloten ohne Ausnahmegenehmigung?
„Das ist meines Wissens außer in dem aktuellen Fall bei Easyjet noch nie vorgekommen“, sagte eine Airport-Sprecherin.

Wie viele Ausnahmegenehmigungen hat die Lärmschutzbeauftragte im vergangenen Jahr erteilt?
Die Abteilung hat 2017 insgesamt 112 Anträge auf Ausnahmegenehmigung bekommen, davon 62 genehmigt und 50 abgelehnt. 32 Genehmigungen wurden genutzt, das heißt die Abflug- bzw. Ankunftszeit lag tatsächlich nach 0 Uhr.

Wo löst der Fluglärm die meisten Beschwerden aus ?
Im vergangenen Jahr hat es 107.157 Beschwerden wegen Fluglärms gegeben – das waren 24 Prozent mehr als im Vorjahr, wie aus einer Erhebung der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) hervorgeht. Knapp die Hälfte aller Beanstandungen kommen aus Hamburg, vor allem aus Lemsahl-Mellingstedt (10.992 Beschwerden), Poppenbüttel (10.816), Nienstedten (7583), Blankenese/Iserbrook (7313) und Niendorf (3503). Im Umland kommen die meisten Beschwerden aus Ahrensburg (25.423).