Hamburg. Ultimatum an Senat: BUND verlangt großräumige Straßensperrungen. Erste Bußgelder in Altona verhängt.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat den Senat aufgefordert, den Luftreinhalteplan zu überarbeiten und die Dieselfahrverbote auszuweiten. Falls die Umweltbehörde bis zum 6. Juli dazu nicht ihre Bereitschaft signalisiere, werde der BUND gegen den aktuellen Luftreinhalteplan klagen, kündigte gestern der Hamburger Landesgeschäftsführer Manfred Braasch an.

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Die beiden Durchfahrtsverbote für ältere Diesel an der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße reichen dem BUND Hamburg nicht aus. „Die Belastung vieler Hamburger ist weiterhin deutlich zu hoch. Die Stadt muss umgehend großflächige Durchfahrverbote für Dieselfahrzeuge prüfen und ausweisen“, so Braasch. „Die Stadt kann anders die Einhaltung der Grenzwerte bis spätestens 2020, zum Beispiel an der Habichtstraße, nicht sicherstellen.“

BUND will Zone ausweiten

Deswegen müsse rund um diese am stärksten belastete Hamburger Straße eine ganze Zone eingerichtet werden, durch die ältere Dieselfahrzeuge nicht mehr fahren dürften, fordert der BUND. Gleiches gelte auch für die Straßenzüge Högerdamm, Spaldingstraße und Nordkanalstraße – und für die Max-Brauer-Allee und die Stresemannstraße, in denen die Durchfahrtsverbote in größere Zonen ausgeweitet werden müssten, um Ausweichverkehre in Nachbarstraßen zu vermeiden.

BUND-Anwalt Rüdiger Nebelsieck begründete die Forderungen mit den jüngsten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts. Die Androhung einer Klage begründet der BUND damit, dass der Senat „ zonale Fahrverbote“, also Beschränkungen in größeren Bereichen, bei der Entwicklung des Luftreinhalteplans nicht geprüft habe.

„Die Rechtslage ist klar“

Das aber hätte er nach Ansicht von BUND-Anwalt Rüdiger Nebelsieck tun müssen, denn so fordere es das jüngste Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts. „Die Rechtslage ist klar“, sagte Nebelsieck. „Hamburg hat zonale Durchfahrverbote nicht geprüft. Genau dieses Instrument wäre aber wirksam und ist nach der jüngsten Rechtsprechung ausdrücklich legitimiert.“

Der aktuelle Luftreinhalteplan sichere die vollständige Einhaltung der seit 2010 gültigen EU-Grenzwerte von maximal 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft erst im Jahr 2025 zu, so der BUND. Zudem mehrten sich die „Hinweise, dass die Modellannahmen zu optimistisch gewesen sind und die Belastung in Teilen Hamburgs nicht so schnell sinkt wie angenommen“. Die deutschen Gerichte und auch die EU-Kommission hätten im laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aber vorgegeben, dass die Grenzwerte spätestens 2020 und damit zehn Jahre nach Einführung eingehalten werden müssten.

Frist bis zum 6. Juli

Der BUND habe seine Rechtsauffassung in einem „umfangreichen Antrag“ an die Umweltbehörde geschickt und diese „ aufgefordert, binnen zwei Wochen zu erklären, ob der Luftreinhalteplan überarbeitet wird“, sagt BUND-Landesgeschäftsführer Manfred Braasch. Falls die Behörde nicht bis 6. Juli eine Überarbeitung ankündige, werde man Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. „Wir hoffen sehr, eine Klage vermeiden zu können“, sagt Braasch. „Der Ball liegt jetzt bei der Umweltbehörde.“

Die Behörde wird auf die Forderungen aller Voraussicht nach nicht eingehen. „Selbstverständlich werden wir uns mit dem Anliegen auseinandersetzen“, sagte Sprecher Björn Marzahn. „Wir gehen aber sicher davon aus, dass unser Luftreinhalteplan mit seinen konkreten, lokalen und gesamtstädtischen Maßnahmenpaketen rechtskonform und wirksam ist. Im Übrigen wird ein Luftreinhalteplan nicht auf Antrag Dritter fortgeschrieben, sondern das ist Aufgabe der zuständigen Behörde, die den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg fest im Blick hat.“