Hamburg. Eine Kleine Anfrage zeigt, dass auch in weiteren Behörden Mitarbeiter-Mails mitgelesen wurden. FDP hält Vorgehen für „fragwürdig“.

Nun ist es entschieden: Die Durchsuchung des Dienstrechners eines Mitarbeiters durch die Leitung der Gesundheitsbehörde hat ein juristisches Nachspiel. Er werde nun gegen die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte und die Abmahnung vor das Arbeitsgericht ziehen, sagte der betroffene Mitarbeiter Axel Hopfmann am Dienstag nach umfassender Rechtsberatung. „Ich erhalte vollen Rechtsschutz von der Gewerkschaft Verdi“, so Hopfmann.

Es kann etwas dauern, bis die Klage ausformuliert ist, aber Schwerpunkte werden die Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte und die Vereinbarung zur Bürokommunikation sein.“ Die Klage werde von Verdi auch im Interesse der Beschäftigten geführt, „damit die Behörde in Zukunft nicht auf deren Daten zugreift“.

Wie berichtet, hatte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) den Rechner, Dokumente und Mailverkehr des Mitarbeiters durchsuchen lassen. Hopfmann, der sich privat für die Volksinitiative für eine bessere Pflege engagiert, soll den Dienstrechner während der Arbeitszeit über das zugelassene Maß hinaus privat genutzt haben – für die Organisation und Unterstützung der Volksinitiative.

Nach einer nach Paragraf 94 des Personalvertretungsgesetzes zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften abgeschlossenen Vereinbarung zur Bürokommunikation sind „gelegentliche Nutzungen für private Zwecke ... zugelassen, sofern dadurch dienstliche Belange nicht verletzt werden“. Die Ausspähaktion wird derzeit vom Hamburger Datenschutzbeauftragten überprüft und wurde von Linken, Ver.di, aus der SPD und von Rechtsexperten kritisiert. Demnächst befasst sich der Gesundheitsausschuss der Bürgerschaft mit dem Fall.

Auch andere Behörden werteten Mitarbeiterdaten aus

Eine Antwort des Senates auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bürgerschaftsabgeordneten Jennyfer Dutschke zeigt, dass das Vorgehen der Gesundheitsbehörde zwar ungewöhnlich, aber kein Einzelfall ist. Seit 2010 wurden demnach in vier weiteren Fällen von Behördenleitungen Mails und Daten von Mitarbeitern auf Dienstrechnern gelesen und ausgewertet, und zwar einmal in der Justizbehörde, zweimal in der Innenbehörde und einmal in der Wirtschaftsbehörde. Im Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) wurden in sieben Fällen Daten und Mails kontrolliert, bei der Stromnetz Hamburg viermal und einmal bei den Hamburger Friedhöfen. Arbeitsrechtliche Schritte gegen Mitarbeiter wegen Missbrauch der Arbeitszeit für private Zwecke gab es zusätzlich aber auch in Fällen ohne PC-Durchsuchung.

„Seit 2010 gab es nur eine Handvoll Fälle, bei denen aus begründetem Verdacht auf Missbrauch der Arbeitszeit Daten von Rechnern ausgewertet wurden“, sagte FDP-Gesundheitspolitikerin Dutschke. „Vor diesem Hintergrund erscheint das Vorgehen der Gesundheitsbehörde im aktuellen Fall umso ungewöhnlicher. Ob die Sicherung und Durchsuchung der Daten rechtmäßig und verhältnismäßig war, ist mehr als fragwürdig. Nicht ohne Grund untersucht nun auch der Landesdatenschutzbeauftragte den Fall. Senatorin Prüfer-Storcks muss zudem aufklären, ob sich die Behörde über die Mitbestimmungsrechte des Personalrats hinweggesetzt hat“, so Dutschke. Gleichwohl sei es nicht hinnehmbar, „wenn Behördenmitarbeiter einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit auf private Angelegenheiten verwenden“.