Hamburg. 2012 wurden die fünf Männer zu Haftstrafen verurteilt, mittlerweile sind sie wieder frei. Abschiebung scheitert an Pass-Problemen.

Es war der erste Seeräuberprozess in Hamburg seit 400 Jahren: Im Oktober 2012 verurteilte das Landgericht Hamburg zehn somalische Piratenwegen der Entführung des Frachters „Taipan“ zu Haftstrafen zwischen zwei und sieben Jahren. Jetzt wurde bekannt: Alle Verurteilten sind wieder in Freiheit, fünf von ihnen leben immer noch in Hamburg. Eine Abschiebung nach Somalia ist derzeit unter anderem deshalb nicht möglich, weil die Männer keinen Pass haben und Somalia sich weigert, Pässe auszustellen. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der AfD-Bürgerschaftsfraktion hervor. „Die fünf betroffenen Personen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“, heißt es in der Antwort des Senats.

Das Verfahren vor dem Landgericht hatte damals auch international für Aufsehen gesorgt. 50 Journalisten aus aller Welt akkreditierten sich für den Prozessauftakt – darunter Teams vom US-Fernsehsender Bloomberg TV und dem arabischen Nachrichtensender Al-Dschasira. 20 Verteidiger und drei Dolmetscher kämpften vor Gericht um die Wahrheit. Fast zwei Jahre dauerte es bis zur Urteilsverkündung, 105 Verhandlungstage wurden benötigt. Nur sieben der zehn Angeklagten mussten danach ins Gefängnis.

2018 gab es schon 65 Angriffe auf Frachter

Drei Jugendliche, die zu je zwei Jahren Haft verurteilt wurden, hatten ihre Strafe mit der Untersuchungshaft abgegolten. Zudem, sagte der Richter Bernd Steinmetz bei der Urteilsverkündung, hätten sich die Jugendlichen in Hamburg prächtig entwickelt. „Dass sie zwei Jahre in Haft verbüßt haben, halten wir für richtig, mehr ist erzieherisch aber nicht erforderlich“, so Steinmetz.

Ob sich diese drei Verurteilten noch in Hamburg aufhalten, geht aus der Anfrage der AfD nicht hervor. Wann die anderen sieben Somalier aus dem Gefängnis freigelassen wurden, ist ebenfalls unbekannt. Tatsache ist nur, dass vier der Piraten freiwillig nach Somalia ausgereist sind, ein weiterer nach Schweden. „Die fünf in Hamburg verbliebenen Personen sind im Besitz einer Duldung“, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage. „Eine Durchsetzung der Ausreisepflicht ist gegenwärtig nicht möglich.“

Crew kappte die Stromversorgung

Nach Überzeugung des Gerichts hatten die Männer am Ostermontag 2010 den Hamburger Frachter „Taipan“ vor der Küste Somalias beschossen und gekapert. Die mit Kalaschnikows und Panzerfäusten bewaffneten Piraten waren rund 500 Seemeilen von der somalischen Küste entfernt mit zwei Schnellbooten auf das Schiff zugerast. Projektile durchschlugen die Stahlwände auf der Brücke der „Taipan“. Die 15-köpfige Crew verschanzte sich in einem Sicherheitsraum, kappte von dort die Stromversorgung.

Viereinhalb Stunden später wurde sie von Soldaten einer niederländischen Fregatte gerettet. Die Piraten wurden nach einem kurzen Schusswechsel überwältigt und kamen im Juni 2010 in deutsche Untersuchungshaft. Das Motiv der Seeräuber: Sie wollten vermutlich die Besatzung als Geiseln nehmen und mindestens eine Million Dollar erpressen.

Juristisches Nachspiel

Die Angeklagten hatten vor Gericht behauptet, sie seien zu dem Angriff gezwungen worden. Einer sagte aus, er habe nur Wasser aus dem Schnellboot geschöpft, ein anderer, er sei lediglich der Dolmetscher gewesen. Einer wollte auf dem Deck der „Taipan“ auf einem Stuhl gesessen, ein anderer „nur so herumgestanden“ haben. Nur zwei der Angeklagten gaben zu, bewaffnet gewesen zu sein.

Anderthalb Jahre nach dem Urteil, im März 2014, gab es ein juristisches Nachspiel vor dem Verwaltungsgericht. Einer der Somalier (29), der zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war, klagte gegen seine drohende Ausweisung. Begründung: Wenn er in sein vom Bürgerkrieg zerrüttetes Land zurückkehren müsse, sei sein Leben akut bedroht. „Ich bitte darum, dass man mich nicht dorthin zurückschickt, wo ich nicht mal eine Stunde überleben kann“, sagte er vor Gericht. „Somalia kann man vergleichen mit der Hölle.“

Schlechte Kontakte

Schon damals war allerdings klar, dass eine Ausweisung so oder so schwierig werden würde. 2014 waren die Kontakte zwischen Deutschland und dem Bürgerkriegsland so schlecht, dass alle Abschiebungen ausgesetzt wurden. Dennoch drängte die Ausländerbehörde vor dem Verwaltungsgericht darauf, den 29-Jährigen auszuweisen.

Er solle andere Leute in Somalia davon abhalten, deutsche Schiffe zu überfallen, sagte eine Behördenvertreterin. „Wenn er hierbliebe, würde das das Signal senden, wenn man nach Deutschland kommt aufgrund einer solchen Straftat, kann man hierbleiben.“ Das Urteil des Verwaltungsgerichts war klar: Die Abschiebung sei nicht nur rechtmäßig, sondern bei einer mehrjährigen Haftstrafe „zwingend“ geboten.