Neustadt . Der Vater brachte seine zwei Jahre alte Tochter auf besonders brutale Weise um. Die Mutter hatte ihn acht Monate zuvor angezeigt.
Als die Mordermittler am 23. Oktober 2017 die Dreizimmerwohnung am Wiedauweg (Neugraben-Fischbek) betreten, fällt ihnen auf, wie ordentlich, wie penibel sauber sie ist. Am Ende des Flurs sind zwei Räume. Links das Schlafzimmer der Mutter, rechts das des Vaters. Zuletzt waren beide im Streit immer wieder aneinandergeraten.
Im Schlafzimmer des Vaters entdecken die Beamten auf dem Bett – in einer riesigen Blutlache – den Leichnam eines Mädchens: Ayesha. Neben der Zweijährigen liegt ein Fläschchen mit Milch. Der Name Ayesha stammt aus dem Arabischen, er bedeutet „die, die lebt.“
Sohail A. soll Polizisten gebeten haben, ihn „zu erschießen“
Seit Mittwoch steht Ayeshas Mörder vor dem Landgericht: Sohail A., ihr eigener Vater. Ein kleiner, untersetzter Mann mit rundem Gesicht, bekleidet mit einer hellblauen Steppjacke und einem rosafarbenen Polohemd. Als Polizisten den 34-Jährigen vernahmen, etwa einen Monat nach der Tat, habe er unentwegt geweint und beteuert, wie sehr er sein Kind geliebt habe, erinnert sich eine Ermittlerin im Zeugenstand.
Ein anderer Beamter erzählt: Der Angeklagte habe ihn gebeten, er solle ihn „erschießen“ und dann neben seiner Tochter begraben. Als der Ermittler dem Gericht diese Szene schildert, erleidet Sohail A. einen Weinkrampf – die Verhandlung muss für 20 Minuten unterbrochen werden.
Staatsanwaltschaft geht von Mord aus Rache an der Mutter aus
Dass er seine Tochter liebte, trotz aller vorherigen Misshandlungen und Drohungen, hatte auch die Mutter der Polizei bestätigt. Doch warum beging Sohail A. dann ein derart grausiges Verbrechen? Er schlitzte Ayesha mit einem Küchenmesser die Kehle auf und enthauptete sie nahezu. An mehreren Stellen sicherten die Ermittler in der Wohnung Blutspuren; auf dem Bett, neben dem Bett, an der Badezimmer-Tür, an einem Lichtschalter.
Tötete Sohail A. seine Tochter, weil er ihre Mutter bestrafen wollte? Davon geht die Staatsanwaltschaft aus. Sie wirft dem 34-Jährigen Mord aus „niedrigen Beweggründen“ vor. Er habe seine Tochter aus „Wut und Rache“ ermordet, weil seine Lebensgefährtin sich weigerte, einer Mitnahme des Kindes nach Pakistan zuzustimmen. Außerdem habe er sie bestrafen wollen, weil sie eine frühere Anzeige gegen ihn wegen Misshandlung nicht zurückgezogen habe. Sohail A. selbst äußert sich nicht zu den Vorwürfen.
Angeklagter gesteht, bestreitet aber Grund für den Mord
Stattdessen verliest sein Verteidiger eine sehr kurze schriftliche Erklärung. Es sind Worte, die klingen wie ausgestanzt. „Ich gestehe, meine Tochter getötet zu haben.“ Er bedauere die Tat zutiefst. „Ich weiß, dass es dafür keine Entschuldigung gibt“, heißt es da. „Ich habe Ayesha über alles geliebt. Es ist mir nicht vorstellbar, dass ich ohne sie leben kann.“
Falsch, so heißt es weiter, sei allerdings die „Vermutung der Staatsanwaltschaft“, er habe sein Kind aus „Wut und Rache“ getötet. „Ich war verzweifelt, hatte den Eindruck, dass alles um mich herum zusammenbricht.“ Was ihn in diese angeblich verzweifelte Situation gebracht hat? Dazu schweigt der 34-Jährige am Mittwoch.
Sachverständiger soll Affekttat ausgeschlossen haben
Sollte das Gericht der Behauptung des Angeklagten folgen, er habe seine Tochter nicht aus Wut und Rache getötet, entfiele das Mordmerkmal „niedrige Beweggründe“. Rechtlich wäre die Tat dann als Totschlag zu werten. Gelänge die Strafkammer überdies zur Überzeugung, dass Sohail A. die Tat im Affekt beging – wie im Geständnis angedeutet – wäre womöglich von einem Totschlag in einem minderschweren Fall auszugehen. Hier liegt der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren Gefängnis.
Nach Abendblatt-Informationen hat jedoch der mit dem Fall betraute psychiatrische Sachverständige in seinem vorläufigen Gutachten eine affektgetragene Spontantat verneint. Von seiner Expertise am Prozessende wird viel abhängen.
Auch seinen Stiefsohn soll er mehrmals misshandelt haben
Lange vor der Bluttat soll der abgelehnte Asylbewerber seine Frau und den fünf Jahre alten Stiefsohn schon mehrmals misshandelt haben, so die Staatsanwaltschaft: Mal würgte er den Jungen, mal schlug er mit der Faust wuchtig auf seine Partnerin ein. Am 21. Februar 2017 würgte er sie so lange, bis sie blau anlief – die 32-Jährige erstattete darauf Anzeige. Anfang Oktober stellte er Ayesha auf einen Herd, hielt ihr ein Messer an den Hals und drohte sie umzubringen.
Am Tattag, dem 23. Oktober, drohte Sohail A. seiner Partnerin erneut: Er werde sie und ihren Sohn umbringen, wenn sie die Strafanzeige nicht zurücknähme. Doch die 32-Jährige ging zur Polizei, um auch diesen Vorfall anzuzeigen.
Sohail A. war unmittelbar nach der Tat geflüchtet
„Wir haben dann Beamte zur Wohnung geschickt, die dem Mann eine Wegweisung erteilen sollten“, sagt eine Polizistin am Mittwoch. Dort entdeckten ihre Kollegen das tote Kind, nicht aber Sohail A. – der Vater war unmittelbar nach der Tat über Frankreich nach Spanien geflüchtet. Wenige Tage später wurde er in San Sebastian gefasst.
Die Mutter wird am Freitag als Zeugin aussagen, aus Rücksicht auf ihre Gesundheit wird sie nicht im Beisein des Angeklagten vernommen, sondern per Videoschaltung. Sie ist seit der Bluttat traumatisiert. „Sie ist sehr bedrückt und zieht sich zurück“, sagt ihre Anwältin Angela Mohrmann-Krützfeld. Sie lerne mit der Gewissheit zu leben, ihr kleines Mädchen für immer verloren zu haben.