Hamburg/Madrid. Am 23. Oktober wird die Zweijährige getötet – mutmaßlich von ihrem Vater, der gar nicht mehr in Deutschland sein dürfte.

Zwei Beamte der spanischen Polizei führen den Mann durch eine Tiefgarage. Seine Hände sind hinter dem Rücken gefesselt, sein Kopf ist gebeugt, er trägt eine rostbraune Lederjacke. Sohail A. (33) verschwindet in den Katakomben des Reviers in San Sebastián. Das Video zeigt das Ende einer sechs Tage langen Flucht. Und einen Zugriff, kurz bevor dieser nicht mehr möglich gewesen wäre. Ein Komplize wollte Sohail A. einen falschen Pass beschaffen, denn der plante, sich in seine Heimat nach Pakistan abzusetzen. Der Mann, der am 23. Oktober mutmaßlich seine eigene Tochter, die kleine Ayesha (2), in seiner Wohnung in Neugraben ermordete. Ein Verbrechen, das die Stadt erschüttert hat und wieder einmal die Frage aufwirft: Warum kann Hamburg seine Kinder nicht besser schützen?

Aufklärung beginnt mit einer Schweigeminute

Am Freitag bahnt sich Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) um kurz vor 17 Uhr den Weg in einen Sitzungssaal der Bürgerschaft in der Schmiedestraße, unweit des Rathauses. Wie in solchen Fällen üblich, verlangt der Familienausschuss Aufklärung durch den Senat. Es geht auch um die Frage, ob der Tod von Ayesha überhaupt in eine Reihe passt mit den sechs toten Kindern, die seit 2004 in Hamburg gestorben sind, obwohl das Jugendamt sie im Blick hatte: Michelle, Jessica, Lara-Mia, Chantal, Yagmur, Taylor. „Eine Liste, die erschüttert“, hatte Melanie Leonhard Anfang der Woche im Abendblatt-Interview gesagt.

Die Festnahme von Sohail A. in Spanien

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    Es sind elf Tage seit der Tat vergangen. Was bisher bekannt ist, wirft Fragen auf. Warum befand sich Sohail A. vor der Tat überhaupt noch in Deutschland? Wurde übersehen, wie gefährlich er für seine Familie war? Wie konnte der Mann fast eine Woche lang durch Europa flüchten? Und wie gelang am Ende seine Festnahme rund 1700 Kilometer vom Tatort entfernt? Eine Rekonstruktion der Ereignisse ergibt das Bild eines Mannes, der es nie schaffte, in Deutschland wirklich anzukommen. Und einer Familie, die offensichtlich nicht vor Sohail A. geschützt werden konnte. Von einem Staat, der es nicht geschafft hat, den unwilligen Gast, der hier mutmaßlich zum Mörder seiner eigenen Tochter wurde, loszuwerden.

    Der Vater: Keine Perspektive, aber sechs Jahre Aufenthalt

    Der Fall von Sohail A. sei ein „Klassiker“, heißt es in der Ausländerbehörde. Das ist nicht positiv gemeint, sondern klingt eher wie eine bittere Erkenntnis. Im Jahr 2011 reist der Pakistani nach Deutschland ein, die Behörden nehmen seine Fingerabdrücke, schicken ihn nach Gießen in Hessen. Universität, hübsche Altstadt, etwa 80.000 Einwohner. Den hessischen Behörden sagt Sohail A., dass er seinen Pass verloren habe. Er ahnt wohl, dass ihm das helfen wird, möglichst lange in Deutschland bleiben zu dürfen.

    Sohail A. stellt einen Asylantrag und bekommt bald eine Absage. Eine Abschiebung kommt aber trotzdem nicht infrage. Denn Pakistan ist in der Regel kaum bereit, Einheimische ohne Papiere zurückzunehmen – und den deutschen Behörden fehlt eine andere Handhabe. Also wird Sohail A. geduldet. Ein Zustand, der sechs lange Jahre anhalten wird – wie bei so vielen abgelehnten Asylbewerbern.

    Der Tod der zweijährigen Ayesha hat viele Hamburger aufgewühlt, sie haben Kerzen und Blumen abgelegt
    Der Tod der zweijährigen Ayesha hat viele Hamburger aufgewühlt, sie haben Kerzen und Blumen abgelegt © André Zand-Vakili

    Der Pakistani lernt nur gebrochen Deutsch, einen Sprachkurs besucht er nie. Verwandte des Mannes leben seit Langem in Deutschland. Er unternimmt Ausflüge, auch nach Hamburg. Dort lebt Lubna A. (32), seine spätere Frau, mit ihrem Sohn. Sie werden ein Paar. Der kleine Junge findet nie viel Zutrauen zu seinem Stiefvater, heißt es in Behördenkreisen. Je wütender der Mann später offenbar wird, desto mehr muss auch der Junge leiden.

    Sohail A. will nach Hamburg ziehen, sich hier vielleicht ein Leben aufbauen. Aber einen entsprechenden Antrag lehnt die Behörde in der Hansestadt ab. Begründung: Der Mann habe weder eine Arbeitserlaubnis, noch dabei mitgeholfen, neue Ausweispapiere zu beschaffen. Er müsse in Hessen wohnen bleiben.

    Rechtlich ist die Ehe nicht bindend

    Sohail und Lubna treffen sich dennoch bei jeder Gelegenheit in Hamburg. Im August 2014 heiratet das Paar in Hessen – nach islamischem Recht in der Tradition der Gemeinschaft Ahmadiyya. Zu den Bräuchen gehört, bei der Zeremonie gemeinsam Koranverse zu zitieren. Der Bräutigam muss schwören, seine Frau und die Familie zu beschützen, was immer auch passiere. Rechtlich ist die Ehe nicht bindend, denn für das Standesamt bräuchte Sohail A. einen gültigen Ausweis.

    Aber die Ausländerbehörde erlaubt Sohail A. nach der Geburt von Ayesha, nach Hamburg zu ziehen. Es gibt keine Hinweise auf eine Zwangsehe, die Familie müsse zusammen sein dürfen. Das Jobcenter zahlt ihnen die kleine Wohnung am Wiedauweg in Neugraben. In der Nachbarschaft leben viele Migranten, manchmal wird es lauter, aber es ist kein Brennpunkt. Und es ist ein Zuhause. Sohail A. beantragt erneut eine Aufenthaltserlaubnis, im Februar 2016. Er habe zwar mitgeholfen, sich über das pakistanische Konsulat endlich neue Papiere zu besorgen. Aber nur widerwillig, oft nach Ende der Fristen. Eine Entscheidung wird auf sich warten lassen.

    Die Familie: Am Ende entscheidet eine einzelne Person

    Wann es angefangen hat mit der Aggression und Gewalt in der Familie A., das ist schwer zu sagen. Das Jugendamt hat die Familie nach ihrem Einzug in Neugraben im Blick, aber es ist kein intensiver Kontakt. Sohail A. verdient sich in der Gas­tronomie etwas dazu. Erst bei einem Pizza-Dienst, dann bei McDonald’s. Ein Foto zeigt Sohail A. beim Belegen von Burgern. Er sieht nicht glücklich dabei aus. Die Stadt hat ihm erlaubt, in Teilzeit zu arbeiten, mehr nicht. Aber was passiert hinter den Türen zu Hause in Neugraben?

    Sohail A. schlägt seine Frau, und er bedroht ihren damals fünfjährigen Sohn immer wieder. Lubna A. vertraut sich ihrer Kinderärztin an. An dem Sohn sind keine Spuren von Gewalt zu entdecken, aber er verhält sich seltsam. Die Ärztin informiert das Jugendamt. Innerhalb weniger Tage wird eine Familienhelferin auf Sohail und Lubna A. angesetzt. Der Staat reagiert so, wie es in allen Fällen vorgesehen ist, in denen es deutliche Anzeichen für Gewalt in der Familie gibt. Und wie er auch bei Kindern wie Yagmur und Taylor reagiert hat.

    Sozialpädagogen kommen in Wohnung

    Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) Süderelbe beauftragt den freien Träger „Family Support“. Sozialpädagogen kommen in die Wohnung, im Laufe der Zeit sieben Stunden pro Woche, zwischenzeitlich auch weniger. Die Maßnahme führt aber nicht dazu, dass der Vater weniger Aggressionen zeigt. Im Februar 2017 erhält Sohail A. die Nachricht, dass sein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wurde. Zuvor hatte die Behörde mitbekommen, dass Sohail A. bereits vor mehr als einem Jahr einen neuen pakistanischen Pass erhalten hat, ohne ihr Wissen.

    Kurz darauf, am 2. März, eskaliert die Situation in der Familie. Ein lautstarker Streit endet mit einem Polizeieinsatz. Sohail A. schlägt seine Frau erneut und bedroht auch wieder ihren Sohn. Die Polizisten werfen Sohail A. aus der Wohnung. Es wäre die Gelegenheit für Lubna A., eine einstweilige Verfügung zu erwirken und sich von ihrem Mann zu befreien. Aber sie lässt die Frist verstreichen und nimmt Sohail A. zurück. Auch den Rat der Sozialarbeiter, in ein Frauenhaus zu gehen, nimmt sie nicht an. „Es fehlt Frauen in diesen Situationen sehr oft die Kraft, den Absprung zu wagen“, heißt es aus der Sozialbehörde.

    ASD dehnt die Betreuung aus

    Der ASD dehnt die Betreuung um mehrere Stunden pro Woche aus, versucht aber nicht, die Kinder aus der Familie zu nehmen. „Am Ende liegt es im Ermessensbereich des Jugendamtes zu entscheiden, wann eine Inobhutnahme sinnvoll ist – und ob diese auch Aussicht auf Bestand hat“, heißt es aus dem Rathaus. Die Hinweise auf Gewalt gegen den Sohn seien der zuständigen Mitarbeiterin zu vage gewesen, um vor Gericht eine Aussicht auf Erfolg zu haben.

    Immer wieder aber kommt es im Frühling zu weiteren Streitereien, auch seinen Schwager und andere Familienmitglieder bedroht Sohail A. Er legt Widerspruch dagegen ein, erneut keinen Aufenthaltstitel bekommen zu haben – und verweigert einfach die Herausgabe seiner neuen Dokumente. In der Ausländerbehörde sind sie daran gewöhnt, dass abgelehnte Asylbewerber mithilfe von Anwälten jedes Mittel nutzen, das der Rechtsstaat hergibt. Das Verwaltungsgericht erteilt zudem im April eine Anordnung, dass erst über den Widerspruch des Mannes entschieden werden müsse, bevor überhaupt eine Abschiebung konkret geprüft werden darf – und holt Stellungnahmen zu dem Fall ein. Auch vom Jugendamt in Harburg.

    Nach Abendblatt-Informationen ist darin ausführlich von der Gewalt in der Familie die Rede. Aus der Verwaltung heißt es, es ließe sich deutlich herauslesen, dass das Jugendamt eine Abschiebung befürworte. Das Gericht erteilt aber einen anderen Beschluss: Eine endgültige Entscheidung werde noch dauern, solange habe das Abschiebeverbot Bestand. Von einer Gefahr für die kleine Ayesha ist in der ganzen Zeit keine Rede, auch die Mutter scheint das auszuschließen. Sohail A. hätte übrigens ohne seine Familie abgeschoben werden sollen.

    Das Verbrechen: Vor der Festnahme stand Sohail A. ruhig auf dem Balkon

    Am 23. Oktober, einem Montag, gibt es erneut Streit in der Familie, wieder wird Sohail A. angeblich gewalttätig. Gegen 19.30 Uhr verlässt seine Frau mit ihrem sechs Jahre alten Sohn aus einer früheren Beziehung die gemeinsame Wohnung. Lubna will ihn anzeigen. Bevor sie zur Polizeiwache 47 am Neugrabener Markt geht, bringt sie ihren Sohn noch zu Verwandten. Offen ist noch, warum sie ihre Tochter in der Wohnung lässt. Um 21.06 Uhr fährt eine Peterwagenbesatzung zusammen mit der Frau am Haus vor. Der Beamte und seine Kollegin wollen den Mann aus der Wohnung wegweisen, doch der ist verschwunden. Dann entdecken sie das tote Mädchen. Dem kleinen Kind ist die Kehle durchschnitten worden. Die Mutter erleidet vor der Tür einen Schock.

    Unmittelbar nach der Entdeckung der schrecklichen Tat beginnt die Fahndung nach Sohail A. – die Staatsanwaltschaft hält ihn für den Mörder seiner Tochter. Spürhunde nehmen am Wohnhaus seine Fährte auf. Die führt bis zum S-Bahnhof. Das erklärt auch, dass Polizisten später am Hauptbahnhof Spürhunde einsetzen. Sie sollen dort die Fährte des Mannes wieder aufnehmen. Sohail A. bleibt verschwunden. Aber Zielfahnder sind sehr nahe an ihm dran. Sie orten sein Handy – und verzichten daher auch auf eine Öffentlichkeitsfahndung. Festnehmen können sie ihn jedoch zunächst nicht, er ist ständig in Bewegung. Seine Spur führt erst in den Breisgau; im Südwesten Baden-Württembergs überquert er die Grenze nach Frankreich. Von dort geht es weiter nach Spanien. Und kurz hinter der Grenze ist er am Ziel.

    Sohail A. fühlt sich sicher

    Sohail A. fühlt sich sicher. 135 Stunden, nachdem die Polizei die zweijährige Ayesha in der Wohnung am Wiedauweg entdeckt hat, steht der wegen Mordes an seiner Tochter gesuchte Mann auf einem Balkon im rund 1700 Kilometer entfernten spanischen Andoain. Ein kleiner Ort im Baskenland, südlich der Provinzhauptstadt Donostia-San Sebastián. Es ist 12 Uhr mittags am Sonntag, dem 29. Oktober. Seelenruhig telefoniert Sohail A. auf dem Balkon der Wohnung eines Landsmannes, bei dem er Unterschlupf gefunden hatte, vor heruntergelassenen Rollläden. Er ahnt nicht, dass ihn in diesem Moment bereits spanische Zielfahnder im Visier haben. Einer der Beamten macht noch ein Foto. Dann warten die Polizisten, bis Sohail wenig später mit seinem Landsmann aus dem Haus kommt. Sekunden später klicken die Handschellen.

    Sohail A. wollte zurück nach Pakistan

    Den Mann, bei dem Sohail A. Unterschlupf findet, stuft die Polizei als Komplizen ein. Als einen, der dem 33-Jährigen zur weiteren Flucht verhelfen will. In welchem Verhältnis die beiden Männer genau stehen, ist noch nicht bekannt. Für die Polizei aber steht fest, dass der spanische Ort mit seinen knapp 15.000 Einwohnern lediglich eine Zwischenstation sein sollte. Sohail A. wollte zurück in seine Heimat Pakistan. Dazu wollte ihm sein Helfer einen gefälschten pakistanischen Pass beschaffen. Mit seinem eigenen Pass hätte der 33-Jährige keine Kontrolle überwinden können. Nach ihm wurde bereits weltweit mit internationalem Haftbefehl gefahndet.

    Nach seiner Festnahme kommt der 33-Jährige zunächst auf das Revier der Policía Nacional in San Sebastián. Von dort soll er weiter in die Hauptstadt verlegt worden sein. In Hamburg rechnen die Ermittler damit, dass der Mann in zwei bis drei Wochen ausgeliefert wird. Dann werden Zielfahnder des Hamburger Landeskriminalamtes nach Spanien fliegen, um Sohail A. dort in Empfang zu nehmen. Die Aufarbeitung in Hamburg wird dann erst richtig beginnen.