Hamburg. Auch längerfristiger Leerstand nur mit Genehmigung erlaubt. In Hamburg gilt ein Zweckentfremdungsverbot.

Wohnungen in Hamburg dürfen weiterhin nur zum Wohnen genutzt werden. Das sieht die Gefährdungslagenverordnung vor, die der Hamburger Senat vom 1. April 2018 an für zehn Jahre verlängert hat. Diese Verordnung ermöglicht es den Bezirken, gegen die Nutzung von Wohnungen zu anderen als Wohnzwecken vorzugehen.

Sollen Wohnungen etwa als Gewerberaum, Kita oder Ferienwohnung (sofern sie nicht Bestandsschutz genießt) genutzt werden, werde dies weiterhin nur im Ausnahmefall und mit behörd­licher Genehmigung zulässig sein, teilte die Stadtentwicklungsbehörde mit. Auch längerfristiger Leerstand sei nur mit Genehmigung erlaubt. In Hamburg gilt seit 1971 ununterbrochen ein Zweckentfremdungsverbot.