Hamburg. Seit drei Monaten funktioniert die Anlage nicht. Fahrgäste sind verärgert. Es ist nicht der erste Lift-Ärger an einer Bahn-Station.

Die Hochbahn und die Deutsche Bahn bauen immer mehr U- und S-Bahn-Haltestellen zu barrierefreien Stationen um. Doch regelmäßig sind Aufzuganlagen zu den Bahnsteigen defekt und fallen länger aus. Nach den mittlerweile behobenen Problemen in Barmbek steht jetzt die Anlage am S-Bahnhof Landungsbrücken still. Und das seit drei Monaten.

„Einige Wochen vor Weihnachten hieß es, dass der Lift bis zum 24. Dezember repariert sein sollte. Der Termin verstrich und wurde per Aushang verlängert. Aber Handwerker sind seitdem trotzdem nicht zu sehen“, sagt der Bahnkunde Hermann Waldeck. In einem offenen Brief vom 7. Februar, der dem Abendblatt vorliegt, hat er sich jetzt an die Bahn gewendet mit seiner Beschwerde. „Vielleicht tut sich ja jetzt etwas.“

In zwei Tagen soll der Lift laufen

Bahn-Sprecher Egbert Meyer-Lovis kündigte an, dass der Fahrstuhl in zwei Tagen wieder einsatzbereit sein wird. Die Techniker seien heute gekommen und würden die gesamte Energieversorgung des Schrägaufzugs erneuern. Warum erst jetzt? „Die Anlage ist noch in der Gewährleistung, der Defekt ist ein Garantiefall. Deshalb dauert es so lange“, sagt Meyer-Lovis. Die Bahn habe den Fall beim Hersteller erst eskalieren müssen.

Die technischen Einrichtungen an Bahnhöfen sind ein Dauerproblem. An der U-Bahn-Haltestelle Hoheluft stand der Fahrstuhl schon mal länger still, desgleichen in Bergedorf. Am S-Bahnhof Poppenbüttel wartete die Bahn monatelang auf Ersatzteile für den Lift, in Barmbek dauerte es Jahre, bis der neue Fahrstuhl lief. Am Bahnhof Sternschanze streikte immer wieder die Rolltreppe, die regelmäßig mutwillig sabotiert und zum Stillstand gebracht worden war. Am Bahnhof Holstenstraße dauerte der Austausch der altersschwachen Fahrtreppe Monate.

Wer die Garantie behalten will, darf nicht selber schrauben

Zwar unterhält die Bahn eine mobile Einsatztruppe zur Behebung von Störungen, und diese habe „in der Vergangenheit die Verfügbarkeit der Einrichtungen auch deutlich erhöht“, sagt Meyer-Lovis. Das Problem: So lange die Fahrstühle und Fahrtreppen noch in der Gewährleistung sind, muss der Hersteller reparieren – die mobile Einheit der Bahn kann nicht eingreifen, ohne den Garantieanspruch zu gefährden.