Hamburg. Senat beantragt Planergänzung mit neuer Ausgleichsfläche. Unterlagen liegen bald öffentlich aus. Kritik von Umweltschützern.

Ein Jahr nach der Zurückweisung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig unternimmt die Hansestadt Hamburg einen erneuten Versuch, die Elbvertiefung endlich durchzusetzen. Wie die zuständige Wirtschaftsbehörde am Mittwoch mitteilte, liegen der Planfeststellungsbehörde jetzt Planergänzungen für das millionenschwere Baggerprojekt vor. Die Ergänzungen beinhalten eine neue Ausgleichsfläche für die Ansiedelung der bedrohten Pflanze Schierlings-Wasserfenchel. Die Planunterlagen werden ab März einen Monat lang im Bezirksamt Mitte sowie im Bezirksamt Bergedorf öffentlich ausgelegt, hieß es aus der Behörde. Nach der Einarbeitung etwaiger Einwände will die Planfeststellungsbehörde einen neuen Planergänzungsbeschluss zur Elbvertiefung fassen. Dieser soll noch vor der Sommerpause vorliegen, hieß es.

Die angesprochene Ausgleichsfläche befindet sich in Moorfleet auf der Billwerder Insel und ist der Öffentlichkeit bereits im Sommer vergangenen Jahres bekannt gegeben worden. Dabei handelt es sich um zwei große Wasserbecken des ehemaligen Wasserwerks Kaltehofe. Diese sollen über einen zusätzlichen Wassergraben an die Tideelbe angeschlossen werden, sodass dort der Schierlings-Wasserfenchel wachsen kann. „Die Bedingungen sind hier ideal“, sagten der Projektleiter Marc Kindermann und der Chefplaner der Elbvertiefung bei der Hamburg Port Authority, Jörg Oellerich, als sie die Fläche vorstellten.

Zusätzlicher Naturausgleich

Der zusätzliche Naturausgleich ist notwendig geworden, weil das Bundesverwaltungsgericht Anfang Februar vergangenen Jahres den Planfeststellungsbeschluss zur Elbvertiefung auf die Klagen mehrerer Umweltverbände hin für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt hatte. Die Bundesrichter hielten den Ausbau der Fahrrinne zwar grundsätzlich für gerechtfertigt. Sie warfen aber den Planern der Stadt Hamburg und des Bundes einige Mängel vor.

Für Hamburg von Bedeutung war der Vorwurf, die Stadt habe mit ihrer ursprünglich zum Schutz des Schierlings-Wasserfenchels vorgesehenen Ausgleichsfläche „Spadenländer Busch/Kreetsand“ geschummelt. Dieses Gelände wird ohnehin naturschutzrechtlich aufgewertet und darf deshalb nicht zusätzlich als Naturschutzmaßnahme für die Elbvertiefung verwertet werden. Mit der neuen Ausgleichsfläche auf der Billwerder Insel will Hamburg dieses Pro­blem beseitigen.

Fehlerhafte Ausgleichsmaßnahme

Neben der fehlerhaften Ausgleichsmaßnahme in Hamburg hatte das Gericht noch zwei weitere Punkte in den Planungsunterlagen gerügt: So könne nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Elbvertiefung der Salzgehalt des Flusslaufes so stark steigt, dass wiederum der Schierlings-Wasserfenchel Schaden nehmen könnte. Zweifel hatten sie zudem an den Ausgleichsflächen auf niedersächsischem Gebiet. Auch diese beiden Punkte seien inzwischen überarbeitet und durch zusätzliche Gutachten abgesichert worden, teilten die Behörden am Mittwoch mit.

Diese Unterlagen müssten nicht öffentlich ausgelegt werden, würden aber auch den betroffenen Behörden und den Umweltverbänden im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens zugeleitet, hieß es. Anschließend fasse die Planfeststellungsbehörde einen Beschluss – den dritten in dem Verfahren zur Elbvertiefung, das inzwischen seit bald zwölf Jahren läuft.

Überarbeitete Pläne auch fehlerhaft?

Liegt der Beschluss vor, ist das rechtliche Verfahren behördlicherseits beendet. Ob dann gebaggert werden darf, ist aber immer noch ungewiss. Denn auch die Planergänzungen können von den Umweltverbänden beklagt werden. Ob die Naturschützer das tun, dazu halten sie sich noch bedeckt. So sagte der Hamburger Geschäftsführer des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Manfred Braasch: „Wir werden uns die Unterlagen im März sehr genau anschauen.“

Nach seiner Auffassung enthalten die überarbeiteten Pläne auch wieder einen Fehler: „Die Wirtschaftsbehörde will offensichtlich als Planergänzung nur die Billwerder Bucht einbringen“, sagte Braasch. „Das wundert uns, die Kritikpunkte des Bundesverwaltungsgerichts waren nämlich umfassender. Das Urteil fordert eine neue Bilanz der Ausgleichsmaßnahmen. Die ist weitgehender als nur der Austausch der Maßnahme Kreetsand gegen Billwerder Insel“, so Braasch. Tatsächlich fordern die Richter in ihrem Urteil „neue Unterlagen zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für den Schierlings-Wasserfenchel“.

Wirtschaftssenator sieht keine Schwachstellen

Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) sieht hingegen keine neuen Schwachstellen. „Wir haben seit Februar 2017 intensiv daran gearbeitet, die Kritikpunkte auszuräumen. Die Ergebnisse dieser Arbeit fließen nun in das dritte Planergänzungsverfahren ein. Damit dürften sich die bisherigen Bedenken des Bundesverwaltungsgerichts demnächst erledigt haben.“ Horch rechnet damit, dass die Elbvertiefung noch in diesem Jahr entschieden wird.

Ähnlich optimistisch zeigt sich die Hafenwirtschaft: „Wir rechnen damit, dass der Planergänzungsbeschluss noch im 1. Halbjahr kommt“, sagte Norman Zurke, Geschäftsführer des Unternehmensverbands Hafen Hamburg. „Da die rechtlichen Fragen überschaubar sind, sind wir zuversichtlich noch in diesem Jahr eine positive Entscheidung zu bekommen.“

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