Hamburg/Kiel. Statistikamt Nord befragt 9000 Hamburger und 14.000 Schleswig-Holsteiner Haushalte. Aber diese müssen nicht alles preisgeben.

Wie viele Familien leben in Hamburg und Schleswig-Holstein? Wie sieht die Lebenssituation älterer Menschen aus? In welcher Branche sind die Bewohner tätig? Antworten auf Fragen wie diese soll der Mikrozensus 2018 liefern.

Dazu werden in Hamburg rund 9000 Haushalte und in Schleswig-Holstein etwa 14.000 Haushalte zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Das teilte das Statistikamt Nord am Donnerstag mit. Schon in den kommenden Tagen werden die ersten zufällig ausgewählten Haushalte eine Ankündigung in ihrem Briefkasten finden, dass sie demnächst von einem sogenannten Erhebungsbeauftragten – Interviewer – Besuch bekommen werden.

Erhebungsbogen umfasst 221 Fragen

„Beim Mikrozensus wird bundesweit ein Prozent aller Haushalte nach einem statistisch-mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt und befragt“, heißt es in der Mitteilung des Statistikamts Nord. Die ausgewählten Haushalte werden über das Jahr verteilt befragt. Der 80 Seiten starke Erhebungsbogen umfasst 221 Fragen.

*** Hier geht es zum Muster des Fragebogens ***

Verweigern kann man die Teilnahme am Mikrozensus übrigens nicht. Wer ausgewählt wird, ist auch verpflichtet, Auskunft zu geben. Jedoch muss der Interviewer nicht ins Haus gelassen werden. Auch ein telefonisches Interview oder eine schriftliche Auskunft ist möglich.

Auch alte und kranke Bürger müssen antworten

„Für Minderjährige oder Behinderte, die nicht selbst Auskunft geben können, müssen andere volljährige Personen des Haushalts antworten“, heißt es in der Informationsbroschüre. Auch sehr alte oder kranke Menschen können von der Auskunftspflicht nicht befreit werden. Der Grund: Wenn nicht alle Personen antworten müssten, wären einige Bevölkerungsgruppen in der Stichprobe nicht genügend vertreten, lautet die offizielle Erklärung.

Um ihre persönlichen Daten müssen sich die Befragten keine Sorgen machen. Alle Interviewer wurden nach Angaben des Statistikamts Nord „sorgfältig geschult und zur Geheimhaltung der Daten verpflichtet“. Alle Angaben werden anonymisiert und nur für statistische Zwecke genutzt. Auch die Datenschutzbeauftragten der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein haben das Verfahren des Mikrozensus begutachtet und ihre Zustimmung gegeben.

Zigarettenkonsum darf Privatsache bleiben

Zudem müssen die Bürger nicht alle Fragen beantworten. Privatsache kann beispielsweise das eigenen Körpergewicht bleiben. Auch der Konsum von Zigaretten muss nicht preisgegeben werden. Auf die Fragen, die als freiwillig gelten, wird gesondert hingewiesen wird. Dazu zählen etwa Fragen wie „Aus welchem Grund könnten Sie nicht innerhalb der nächsten zwei Wochen beginnen, mehr Stunden als bisher zu arbeiten?“, „Wie viele Kinder haben Sie geboren?“, „Wie lange haben Sie Ihre Arbeit wegen Kinderbetreuung insgesamt unterbrochen?“.