Hamburg. John Lennons Witwe sah wegen ähnlicher Namen Verwechslungsgefahr. Das Gericht gab ihr Recht. Der Barbesitzer gibt nicht auf.

Yoko Ono (84) hat den Namensstreit mit der Kneipe „Yoko Mono“ gewonnen. Das Hamburger Zivilgericht bestätigte am Freitag eine einstweilige Verfügung, die dem Barbesitzer Nima Garous-Pour seit Mitte Juli die Verwendung des Namens untersagt hatte. Die Künstlerin und John-Lennon-Witwe aus New York und ihre Anwälte sind der Meinung, es bestehe wegen der Namensähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr.

Zufällige Übereinstimmung unwahrscheinlich

Die Bezeichnung „Yoko Mono“ sei dem weltweit bekannten Namen der Klägerin so ähnlich, „dass ein Beobachter mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von einer – wie auch immer gearteten – Beziehung zwischen der Klägerin und der Bar ausgehen wird“, sagte auch Gerichtssprecher Kai Wantzen zur Begründung. „Die Annahme einer lediglich zufälligen Übereinstimmung ist jedenfalls fernliegend.“

Was bleibt ist das "Yoko"

Der Besitzer des Szeneladens, Garous-Pour, reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. „Ich bin schon traurig, was hier gerade geschieht. Wir hatten gehofft, dass wir den Namen behalten können“, sagte er am Freitag. Er war im Sommer der Aufforderung, den Namen zu ändern, nachgekommen und hatte kurzerhand „Yoko“ gestrichen. Seit vergangener Woche ist hingegen das "Mono" gestrichen, sodass die Bar nun noch "Yoko" heißt.

Dem verklagten Betreiber, der mit der Kneipe kürzlich vom Karoviertel in die Neustadt gezogen ist, und seinem Anwalt Jens Kristian Peichl leuchtet die Entscheidung des Zivilgerichts nicht ein. Sie erwägen, das Hanseatische Oberlandesgericht anzurufen. „Wir behalten uns alle Schritte offen“, so Peichl.