Hamburg. Die Witwe von John Lennon sieht wegen der Namensähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr. Am Freitag entscheidet ein Gericht.

17 Jahre lang hatte Yoko Ono an einer Kneipe im Hamburger Karolinenviertel nichts auszusetzen. Warum auch, könnte man meinen, lebt John Lennons Witwe doch Tausende Kilometer entfernt in ihrem Domizil in New York. Doch plötzlich bekam der Betreiber der Bar „Yoko Mono“ Post - mit der Aufforderung, den Namen des Szene-Lokals umgehend zu ändern. Der Grund: Es bestehe wegen der Namensähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr.

Das Hamburger Landgericht gab der Klage Recht und stellte am 12. Juli eine einstweilige Verfügung aus, inklusive Strafandrohung in Höhe von 250.000 Euro. Sehr zum Unmut des Barbesitzers Nima Garous-Pour, der über das Vorgehen der schwerreichen Lennon-Witwe nur den Kopf schütteln kann. „Dass jemand sich von einem anderen Kontinent aus das Recht nehmen kann, eine kleine Kneipe zu verklagen, das finde ich absurd“, sagte er bei der Anhörung im Oktober dem NDR.

Barbesitzer befürchtet Niederlage

Gleichwohl war Garous-Pour der Aufforderung nachgekommen und nannte seine Bar kurzerhand in „Mono“ um – ohne aber klein beigeben zu wollen. Nun kommt die Sache erneut vor Gericht. An diesem Freitag (17.11.) soll verkündet werden, ob die einstweilige Verfügung Bestand hat oder nicht. Tendenz: Der Name „Yoko Mono“ ist Geschichte. Es sei im Oktober deutlich gesagt worden, dass das Gericht dazu neige, die einstweilige Verfügung zu bestätigen, sagte ein Gerichtssprecher.

Auch Garous-Pours Anwalt Jens Kristian Peichl geht von einer Niederlage aus. „Wir befürchten, dass wir verlieren“, sagte er am Donnerstag. Für den Fall behält er sich vor, die Sache vor das Hanseatische Oberlandesgericht zu bringen.

Denn er könne noch immer keine Verwechslungsgefahr zwischen Yoko Ono und „Yoko Mono“ erkennen. Es gehe etwa um die Frage, ob jemand davon ausgehe, dass die Lennon-Witwe den Laden betreibe, wenn er den Namen „Yoko Mono“ höre. „Gibt es da irgendwie einen Zusammenhang?“

Kneipe "Mono" ist umgezogen

Bei allem Ärger nimmt Garous-Pour, der mit seiner Kneipe „Mono“ inzwischen in die Hamburger Neustadt umgezogen ist, die Angelegenheit auch mit Humor. Seinen Besuchern hatte er laut „Hamburger Abendblatt“ auf der alten „Yoko Mono“-Facebookseite geraten: „Ihr könnt uns aber wie immer: Yoko, Mono, Yono, Moko, Moko Yono oder wie es euch gefällt nennen. Wir bleiben uns treu.“ Und fügte als Anspielung auf einen Beatles-Klassiker hinzu: „Immer daran denken: All you need is love!“

Das sieht Yoko Ono in dem Fall wohl anders. Ohnehin ist es nicht das erste Mal, dass sich die Künstlerin streitlustig zeigt – etwa wenn es darum geht, das Erbe ihres 1980 erschossenen Mannes zu verteidigen. Ihr langjähriger Streit mit Paul McCartney um die Autorennennung bei vielen Beatles-Songs etwa ist längst Legende.

Und erst im September wurde bekannt, dass die Limonade einer polnischen Firma nicht länger „John Lemon“ heißen darf. Die Firma habe das Vermächtnis John Lennons missbraucht, um ihren Softdrink zu verkaufen, argumentierten die Anwälte von Yoko Ono. Ob das Auswirkungen auf Garous-Pour haben wird? Denn der betreibt noch eine weitere Kneipe in Hamburg. Der Name: „John Lemon“.