Hamburg. Amtsgericht Altona setzt Haftbefehl gegen Fabio V. aus, der seit Juli in U-Haft sitzt. Der Staatsanwaltschaft passt dies gar nicht.
Im G-20-Prozess gegen Fabio V. hat das Amtsgericht Altona am Donnerstag den Haftbefehl unter Auflagen – unter anderem eine Kaution in Höhe von 10.000 Euro – außer Vollzug gesetzt.
Gegen diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt und beantragt, dass die Untersuchungshaft bis zur Entscheidung des Landgerichts aufrechterhalten bleibt.
Fabio V. wird vorgeworfen, am 7. Juli in der „Gruppe Rondenbarg“ mitmarschiert zu sein, aus der heraus Polizeibeamte massiv mit Steinen angegriffen worden seien. Er selbst soll die Polizisten nicht angegriffen haben.
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