Hamburg. „Das Ziel ist, dass sich die Richter wieder mehr mit den Gesetzen als mit dem Terminkalender beschäftigen“, sagte Steffen.

Justizsenator Till Steffen (Grüne) setzt sich für eine Straffung von Gerichtsprozessen ein, um Richter gerade bei komplexen und zeitaufwendigen Prozessen zu entlasten. „Das Ziel ist, dass sich die Richter wieder mehr mit den Gesetzen als mit dem Terminkalender beschäftigen“, sagte Steffen dem Abendblatt. Die heute in Würzburg tagende Justizministerkonferenz wird sich mit Anträgen aus Hamburg und Niedersachsen zum Straf- und Verwaltungsprozessrecht beschäftigen.

So soll auf Wunsch der beiden Länder ein Forderungskatalog zur Reform der Strafprozessordnung, den der Strafkammertag im September beschlossen hatte, auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden. Schon jetzt ist klar, dass der Vorschlag der Strafrichter, bei gleich gelagerten Interessen mehrerer Nebenkläger in Großverfahren nur noch einen Rechtsbeistand zu bestellen, auf Zustimmung bei einer Reihe von Justizministern trifft. Zuletzt hatte die Regelung, dass jeder Nebenkläger einen eigenen Rechtsanwalt hat, zu erheblichen Zeitverzögerungen beim sogenannten NSU-Prozess gegen mutmaßliche rechtsextreme Terroristen und deren Unterstützer in München geführt.

Anträge „ins Blaue hinein“ verhindern

Der Strafkammertag hatte außerdem vorgeschlagen, dass bei Befangenheitsanträgen die Hauptverhandlung bis zum übernächsten Verhandlungstag, mindestens aber für zwei Wochen fortgesetzt werden kann. Derzeit muss der Prozess bis zur Entscheidung über den Antrag unterbrochen werden. Außerdem sollen aus Sicht der Strafrichter bei Beweisanträgen von Rechtsanwälten höhere Anforderungen an deren Begründung gestellt werden, um Anträge „ins Blaue hinein“ zu verhindern. Der Justizsenator betonte, dass bei allen Überlegungen zur Entlastung von Gerichten der Grundrechtsschutz der Beschuldigten nicht leiden dürfe.

Im Asylprozessrecht setzt sich Steffen für eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung ein. In den Eilverfahren entscheiden Einzelrichter zum Teil völlig unterschiedlich – etwa in der Frage, ob nach Afghanistan abgeschoben werden kann oder nicht. Hier könnte die Eröffnung einer weiteren Instanz beim Oberverwaltungsgericht zu Leitentscheidungen führen, die dann für die Einzelrichter verbindlich sind.