Hamburg . Der Richter folgte mit seinem Urteil der Forderung der Verteidigung. Staatsanwaltschaft wollte sieben Jahre Haft für den Mediziner.
Die Frauen hatten sich nett zurechtgemacht. Sie hatten schöne Kleidung an und waren sorgfältig geschminkt. So saßen die beiden Seniorinnen am Kaffeetisch - und warteten auf ihren Tod. Es sollte nicht lange dauern. Die Frauen hatten einen tödlichen Cocktail getrunken, bestehend aus einem Malaria-Medikament und weiteren Präparaten, um zu sterben. Einige Zeit später stellte ein Arzt ihren Tod fest und alarmierte die Polizei und Rettungskräfte.
Der Mediziner hatte neben ihnen ausgeharrt und gewartet. Er hat nicht versucht, sie wiederzubeleben. Er hat ihnen vielmehr das tödliche Medikament besorgt, das die Seniorinnen selber einnahmen, und zudem in einem Gutachten bescheinigt, dass der Entschluss der beiden 81 und 85 Jahre alten Hamburgerinnen, Suizid begehen zu wollen, „wohl erwogen“ gewesen sei.
Freispruch für den angeklagten Mediziner
Damit, so ist das Landgericht überzeugt, hat Friedrich S. sich „in Bezug auf dem von Ihnen begleiteten Doppelsuizid unter keinen rechtlichen Gesichtspunkten strafbar gemacht“, erklärt am Mittwoch der Vorsitzende der Kammer, die über den Fall verhandelt hat. Das Gericht entscheidet auf Freispruch für den 75-jährigen Mediziner. Als der Angeklagte dies hört, nickt er und deutet eine leichte Verbeugung an. Sein Verteidiger Walter Wellinghausen hatte für ihn Freispruch beantragt, die Staatsanwaltschaft hatte dagegen sieben Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags für Friedrich S. gefordert. Sie wird voraussichtlich gegen das Urteil in Revision gehen.
Der Suizid der beiden Frauen im November 2012 und der Beitrag des Arztes dazu hatten lange für juristischen Zündstoff gesorgt. Ursprünglich war nicht nur der Mediziner, sondern auch der frühere Justizsenator und Vorsitzende des Hamburger Verein „Sterbehilfe Deutschland“, Roger Kusch, mit angeklagt, dessen Verein die beiden Seniorinnen einige Monate vor ihrem Tod beigetreten waren.
Verfahren gegen Roger Kusch wurde nicht eröffnet
Gegen beide Beschuldigte hatte das Landgericht zunächst das Verfahren nicht eröffnet. Im Fall Kusch blieb es dabei, das Verfahren gegen Dr. S. indes wurde schließlich durch das Hanseatische Oberlandesgericht doch zugelassen. Nach Auffassung der OLG-Richter haben die beiden betagten Frauen die freie Entscheidung und Kontrolle über das Gesehen bis zur Einnahme der todbringenden Medikamente behalten. Allerdings müsse geprüft werden, ob der anwesende Arzt die Pflicht gehabt habe, sofort die Rettungskräfte zu rufen, als die Frauen das Bewusstsein verloren. Hieraus ergebe sich der Vorwurf der versuchten Tötung auf Verlangen durch Unterlassen.
Doch auch eine solche Tat hat Dr. Friedrich S. nach Überzeugung des Landgerichts nach einem acht Verhandlungstage dauernden Prozess nicht begangen. Die Kammer habe „keinen Zweifel daran, dass die Frauen ihren Suizid langfristig geplant“ haben“, betont der Vorsitzende Richter. Schon längere Zeit hatten sie sich Gedanken über ihr Ende gemacht, unter anderem eine gemeinsame Grabstätte gekauft, waren dem Verein „Sterbehilfe Deutschland“ beigetreten und hatten eine Patientenverfügung verfasst. Darin hieß es eindeutig, im Falle ihrer Handlungsunfähigkeit sollten keine lebensverlängernden Maßnahmen eingeleitet werden. „Das ist unser ausdrücklicher Wille“, formulierten die beiden 81 und 85 Jahre alten Frauen in der Patientenverfügung, die sie auf einem Tisch bereitgelegt hatten. Daneben lag ihr Abschiedsbrief.
Im Abschiedsbrief schrieben die Frauen es sei "Zeit zu gehen"
Die letzten Monate hätten ihnen „gesundheitlich schwer zu schaffen gemacht“, schrieben sie. „Wenn die Beschwerden zunehmen und die Kräfte nachlassen, ist es leider Zeit zu gehen.“ Dieses Schreiben mache deutlich, so der Richter, „wie ernst es den Frauen war“. Sie hätten die Entscheidung zu sterben „bewusst getroffen, akribisch geplant und alles genau überlegt“ und sich „freiverantwortlich selbst getötet“. Eine Verpflichtung des anwesenden Arztes, Rettungsmaßnahmen einzuleiten, habe aufgrund der Patientenverfügung nicht bestanden.
Fünf Jahre sind seit dem Tod der beiden Frauen vergangen, jetzt findet es einen - vorläufigen - Abschluss. „Ein langes Verfahren“, bilanziert der Vorsitzende. „Aber es geht schließlich um elementare Fragen zum Leben und Sterben.“