Hamburg. Ein Italiener soll eine Flasche gegen einen Polizisten geschleudert haben. Ein Senegalese warf sieben Flaschen aus persönlichem Frust.
Wegen eines Flaschenwurfs auf Polizisten bei den G20-Krawallen hat das Amtsgericht Altona einen Italiener zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richterin sprach den Angeklagten am Donnerstag wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Der 32-Jährige hatte die Flasche laut Anklage in der Nacht zum 7. Juli, nach Beendigung der Demonstration „Welcome to Hell“, mit großer Wucht auf Beamte an der Max-Brauer-Allee geschleudert. Sie traf einen Polizisten am behelmten Kopf. Ob er dabei verletzt wurde, konnten die Ermittler nicht herausfinden. Der Angeklagte räumte die Vorwürfe in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung ein, wie ein Gerichtssprecher sagte. Zugleich bedauerte er seine Tat und bat um Entschuldigung.
Verteidigung hatte sechs Monate auf Bewährung gefordert
Mit dem Urteil entsprach die Richterin weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auch eine Geldbuße von 700 Euro verlangt hatte. Der Verteidiger hatte sich für sechs Monate Haft auf Bewährung ausgesprochen. Der Anwalt argumentierte nach Angaben des Sprechers, nach Flaschenwürfen bei 1.-Mai-Demonstrationen seien in der Vergangenheit lediglich Strafbefehle erlassen worden.
Die Richterin verwies jedoch auf die veränderte Rechtslage und die Gesamtsituation bei den G20-Protesten. Es hätten Autos und Mülltonnen gebrannt, Hubschrauber über der Stadt gekreist, Eltern ihre Kinder aus den Kitas holen müssen. Läden seien geplündert, und auch beim Amtsgericht Altona die Scheiben eingeworfen worden. Die Ausnahmesituation habe das Sicherheitsgefühl der Bürger stark beeinträchtigt, sagte sie zur Begründung ihres Urteils.
Flaschenwürfe wegen Stress mit der Freundin
Eher persönliche Motive spielten bei einem G20-Randalierer eine Rolle, der ebenfalls am Donnerstag vom Amtsgericht Hamburg verurteilt wurde, zu einem Jahr und vier Monaten Haft. Er habe Stress mit seiner Freundin gehabt und sei in Rage aus der Wohnung auf die Straße gelaufen, erklärte die Verteidigerin des 21-Jährigen nach Angaben eines Gerichtssprechers. Von den Krawallen am frühen Morgen des 8. Juli an der Sternschanze habe er sich mitreißen lassen. Der Senegalese, der in Bayern wohnt, räumte ein, sieben Flaschen auf Polizeibeamte geworfen zu haben. Drei davon trafen, ohne Verletzungen zu verursachen. „Mit G20 hatte der nichts am Hut“, sagte der Gerichtssprecher über den Angeklagten.
Die Richterin sprach 21-Jährigen des schweren Landfriedensbruchs, der versuchten gefährlichen Körperverletzung und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig. Weil der abgelehnte Asylbewerber bei seiner Festnahme ein falsches Dokument zeigte, machte er sich auch der Urkundenfälschung schuldig. Mit dem Strafmaß entsprach die Richterin der Forderung des Staatsanwalts. Die Verteidigerin hatte um eine maßvolle Bewährungsstrafe gebeten.
Aussetzung der Strafe auf Bewährung noch möglich
Dem kam die Richterin nicht nach, weil sich der Angeklagte illegal in Deutschland aufhalte. Sie hob gleichwohl den Haftbefehl auf. Wenn es dem Angeklagten gelinge, seinen Status zu legalisieren, könne er in einer Berufungsverhandlung mit einer Aussetzung der Strafe zu Bewährung rechnen. Strafmildernd wertete sie, dass der junge Mann zur Tatzeit gerade erst 21 geworden war und die Tat spontan begangen hatte.