Hamburg. Amtsgericht verurteilt 31 Jahre alten Spanier zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung. Richter ordnet zudem DNA-Probe an.

Kapuzenjacke an, Kapuzenjacke aus, das Käppi mal auf dem Kopf, tief in die Stirn gezogen, dann wieder die Kopfbedeckung in der Hand: Für einen Polizeibeamten war das Gebaren des Mannes auffällig, wie er sich da bei der G20-Demonstration „Welcome to hell“ in einer Menge offenbar gewaltbereiter Menschen verhielt. Und als Flaschen und Steine flogen, griff auch der Verdächtige zu. Der Polizeibeamte beobachtete, wie der Mann zwei Flaschen warf. Wenig später wurde der Täter festgenommen.

Unter anderem wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung musste sich David V. wegen dieser Vorfälle am Montag vor dem Amtsgericht verantworten. Er sei nach Hamburg gereist, um an einer Demonstration teilzunehmen, räumte der 31-jährige Spanier über seinen Verteidiger ein. Als aus einer Gruppe, der er sich angeschlossen hatte, Flaschen flogen, habe er auch zwei Flaschen geworfen. Damit habe er „in Kauf genommen, dass jemand getroffen“ wird. Er sei aber „froh, dass niemand verletzt wurde“, sagte David V. über die Ereignisse vom Abend des 6. Juli. „Wir haben nicht erwartet, dass passieren würde, was passiert ist.“ Warum er sich vermummt habe, wisse er allerdings nicht. „Das war eine Dummheit.“

Gewaltbereite Menschenmenge

Ein Polizeibeamter berichtete als Zeuge von einer „gewaltbereiten Menschenmenge“, aus der heraus unter anderem „Ganz Hamburg hasst die Polizei“ skandiert worden sei und der Angeklagte zwei Flaschen warf. „Die Wurfbewegung ging von hinten über den Kopf. Treffer konnte ich nicht feststellen.“ Er habe den 31-Jährigen unter anderem an einem auffälligen grünen T-Shirt erkannt, das dieser unter einer Jacke getragen habe.

David V. ist weder in Deutschland noch in Spanien vorbestraft. Allerdings wurde gegen den Angestellten im Verwaltungsdienst in seinem Heimatland unter anderem im Zusammenhang mit einer ETA-Demonstration ermittelt. Der Verteidiger nannte in seinem Plädoyer die Flaschenwürfe „eine Spontantat eines unreifen Menschen“. Die Staatsanwältin indes betonte, der Angeklagte habe die „öffentliche Sicherheit in besonders schwerwiegender Weise gestört“. Die Menschen hätten befürchten müssen, dass man sich in der Stadt „nicht mehr frei von Sorgen über Eigentum und Gesundheit bewegen kann“.

„Das ist nach meiner Überzeugung Terror“

18 Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, lautete das Urteil der Amtsrichterin, das dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprach. David V. sei „planvoll vorgegangen“, betonte die Vorsitzende. „Ich bin davon überzeugt, dass es sich um keine Spontantat gehandelt hat“ , sagte die Richterin. Mit seiner Handlung, als der spanische Verwaltungsangestellte gezielt zweimal eine Flasche auf Beamte geworfen hatte, habe er eine schwere Tat verübt. „Das ist nach meiner Überzeugung Terror“, sagte die Richterin. Damit habe er „ Angst und Schrecken verbreitet. Es ging Ihnen weniger um die Äußerung einer Meinung als um das Ausüben blanker Gewalt.“

Zudem ordnete die Vorsitzende an, dass dem Angeklagten eine DNA-Probe entnommen werden solle. Eine solche Anordnung kann laut Strafprozessordnung bei verhältnismäßig schweren Straftaten getroffen werden. Mit Hilfe der abgegeben Körperspuren soll erreicht werden, dass bei eventuellen späteren Straftaten ein Täter leichter ermittelt werden kann.