Hamburg. BUND und Bürgerinitiative haben das Gerichtsverfahren gegen die 188 Wohnungen wiederbelebt. Rot-Grün: Ein Fehler
Im Streit um den Bebauungsplan am Wohldorfer Wald hat der SPD-Fraktionschef Andreas Dressel Gesprächsbereitschaft signalisiert. Die Vergleichsverhandlungen um die 188 Wohnungen und den Naturschutz seien keineswegs gescheitert. Zugleich bedauerten Dressel und die stellvertretende Grünen-Fraktionschefin Christiane Blömeke, dass die Naturschützer vom BUND und die örtliche Bürgerinitiative das ruhende Gerichtsverfahren wieder aufleben lassen haben.
„Normalerweise spricht man erst und geht dann vor Gericht“, sagte Dressel, der wie Blömeke seinen Wahlkreis in den Walddörfern hat. Die Naturschützer wollen die 188 Wohnungen an der Hoisbütteler Straße nicht, weil deren Bau dem Wohldorfer Wald buchstäblich das Wasser abgraben könnte. Gutachten besagen, dass der Bau die unterirdische Wasserscheide unterbrechen könnte, die den Wald versorgt. Deshalb hatten Anwohner und BUND den Plan 2008 angefochten. Bis 2020 noch gilt ein Moratorium, das die Bagger fernhält und Raum für Gespräche außerhalb der Gerichtssäle schafft. Sie hatten allerdings bisher keine Einigung erbracht.
Dressel und Blömeke greifen Naturschützer an
Der zuletzt diskutierte Kompromissvorschlag sah vor, die fragliche Fläche zum Naturschutzgebiet zu entwickeln und dafür nebenan noch 90 Wohnungen zu bauen. Doch verweigerte die Stadt die geforderte grundbuchliche Absicherung des Plans, sagt die Bürgerinitiative. Dressel bestreitet das und erklärt, die für das Naturschutzgebiet an der Hoisbütteler Straße geforderte Grundbucheinträge anbieten zu können. Es gebe auch nach dem Wegfall des „Sonderbedarfs Flüchtlinge“ genug Raum für Kompromisse. Dressel und Blömeke warfen den Ohlstedtern aber vor, diese Räume nicht nutzen zu wollen. Initiative und BUND wollten Recht behalten statt einen Interessenausgleich zu finden. Das sei ein Fehler.
Die Initiative hatte angekündigt, das Gerichtsverfahren wieder aufleben zu lassen, weil die Vorläufe für Gerichtstermine so lang sind. Sollte es bis zum Ablauf des Moratoriums 2020 weder eine außergerichtliche Einigung noch einen Richterspruch geben, wäre der Bebauungsplan vollziehbar. Die Bagger könnten rollen.