Hamburg . Der jahrelange Kampf Kiezlegende gegen Justiz geht weiter: Schwensen wehrt sich gegen den Vorwurf “Fahren ohne Fahrerlaubnis“.

Klein beigeben war wohl noch nie seine Sache. Und auch in diesem Fall zeigt die einstige Kiez-Größe Karl-Heinz „Kalle“ Schwensen Hartnäckigkeit – seit sechs Jahren. Der Ex-Boxer wehrt sich gegen den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, sich ohne Fahrerlaubnis hinters Steuer gesetzt zu haben. Am kommenden Freitag wird der Prozess vorm Hamburger Landgericht erneut aufgerollt. Die erste Verhandlung dazu lief bereits 2011.

Beobachter dürfen gespannt sein: Schließlich hatten die bisherigen Prozess-Termine durch Schwensens Auftritte inklusive DSDS-Ausrede, Doppelgänger-Auftritt und kurioser Dialoge durchaus Show-Charakter. Am Freitag startet nun die vierte Runde im Kampf Karl-Heinz Schwensen gegen die Hamburger Gerichtsbarkeit – eine erneute Hauptverhandlung über Schwensens Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts vom 13. Juli 2011.

Hauptbeweismittel: Zeugenaussage eines Polizisten

Damals war der heute 63-Jährige zu einer Geldstrafe von 11.000 Euro verurteilt worden, weil er mit einem Auto gefahren sein soll, obgleich er einen Monat zuvor seinen Führerschein nach Erreichen des 18-Punkte-Limits in Flensburg abgeben musste. Am 2. Februar desselben Jahres soll Schwensen mit einem Daimler-Benz ohne Fahrerlaubnis auf der Balduinstraße unterwegs gewesen sein. Die Kiezlegende hatte die Tat vehement bestritten und angeben, zu dem Tatzeitpunkt mit einer Bekannten „Deutschland sucht den Superstar“ im Fernsehen geguckt zu haben. Das glaubte das Gericht nicht.

Hauptbeweismittel war damals die Zeugenaussage eines Polizisten, der Schwensen beim Wegfahren beobachtet hatte. „Ich kenne nur zwei Personen, die nachts mit einer Sonnenbrille unterwegs sind: Kalle Schwensen und Heino. Heino war es nicht“, hatte der Polizist ausgesagt. Schwensen legte daraufhin Berufung ein, der Fall landete im Oktober 2012 erneut vor Gericht. Doch zu dem Verhandlungstermin schickte er ein Double, um zu beweisen, wie leicht er verwechselt werden kann.

Doppelgänger-Auftritt war erfolgreich

Kurz darauf erschien der „echte Schwensen“ im Saal, aber ohne seine Markenzeichen – die Sonnenbrille und den Schnäuzer. Der Doppelgänger war bereits gegangen, Schwensen saß immer noch neben seinem Verteidiger Klaus Hüser. Doch das Gericht glaubte nicht, dass es sich um den echten Schwensen handelte und verwarf deshalb die Berufung.

Dagegen legte Hüser wiederum Rechtsmittel ein. Mit Erfolg. Das Berufungsgericht habe seine Aufklärungspflicht nicht erfüllt, hieß es damals in der Begründung des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Um die Identität festzustellen, hätte die Richterin damals etwa eine Schriftprobe des „echten Schwensen“ nehmen können.

Karl-Heinz Schwensen und sein Verteidiger Klaus Hüser scheinen zuversichtlich, dass sich der Prozess zu ihren Gunsten entwickelt. Im August 2013 betonte Hüser zumindest, dass ihre Ausgangsposition „nun deutlich besser“ sei.