Hamburg. Die Menschen sollen an angestammten Schlafplätzen bleiben dürfen, sagt Innensenator Grote (SPD). Ausnahme: Sicherheitszonen.
Sollten die Obdachlosen während des G20-Gipfels die Innenstadt aus eigenem Interesse meiden? In der Senatsfragestunde der Bürgerschaft wollte Linken-Fraktionschefin Cansu Özdemir wissen, ob Innensenator Andy Grote (SPD) entsprechende Andeutungen von Mitte-Bezirksamtsleiter Falko Droßmann (SPD) teilt.
„Wir haben eine klare Haltung: Es soll während des Gipfels so wenig Einschränkungen wie möglich geben, das gilt auch für Obdachlose. Jeder soll sein Leben so weit wie möglich weiterführen“, antwortete Grote. „Es gibt aus Sicht der Innenbehörde und der Polizei keinen Grund, dass irgendjemand während des Gipfels die Stadt verlassen muss, auch keinen Grund, dass ein Obdachloser die Innenstadt oder andere Bereiche der Stadt verlassen muss“, stellte der Senator klar.
Alternativangebot in einer Einrichtung
Eine „konkrete Betroffenheit“ sei allenfalls denkbar, wenn ein Schlafplatz unmittelbar an einer Sicherheitszone liege oder unmittelbar an die Außenfassade eines Hotels grenze, das besonders geschützt werde. „In jedem einzelnen Fall, in dem ein Obdachloser seinen angestammten Schlafplatz nicht nutzen kann, soll es ein Alternativangebot in einer entsprechenden Einrichtung geben“, sagte Grote.
Es seien ausreichend Kapazitäten vorhanden. Das Verfahren sei mit der Sozialbehörde abgesprochen. „Es gibt keine echten Beeinträchtigungen für obdachlose Menschen während des G20-Gipfels“, so Grote.