Hamburg. Keine Annäherung im Streit um Auskunftsrechte zwischen dem Hamburger Senat und der Bürgerschaft.
Die Fronten zwischen Senat und Bürgerschaft im Streit um die Auskunftsrechte der Abgeordneten werden immer verhärteter. Vor sieben Wochen hatte Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) bei Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) Beschwerde eingelegt, weil der Senat eine Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Karin Prien zum Teil nicht beantwortet hatte.
Jetzt hat der Bürgermeister geantwortet und geht auf Konfrontationskurs zu seiner Parteifreundin. „Ihre Bewertung, nach der die Antwort des Senats den Anforderungen des Artikels 25 der Verfassung (Auskunftsrechte der Abgeordneten, die Red.) nicht gerecht werde, wird vom Senat nicht geteilt“, heißt es in dem vierseitigen Schreiben, das dem Abendblatt vorliegt.
Verstoß gegen „Prinzip der Bundestreue“?
Darum geht es: Prien hatte sich in der Anfrage unter anderem danach erkundigt, wie viele Stunden Mathematikunterricht in den jeweiligen Klassenstufen in den 15 anderen Bundesländern erteilt wird. Die Antwort hatte der Senat verweigert. „Angelegenheiten anderer Länder, für die dem Senat jegliche Zuständigkeiten fehlen, gehören ausdrücklich nicht zum Bereich der öffentlichen Angelegenheiten im Sinne des Artikels 25, Absatz 1 der Verfassung und sind damit nicht mehr vom Fragerecht der Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft umfasst“, schreibt Scholz.
Falls der Senat doch verwaltungsinterne Daten anderer Länder im Rahmen Kleiner Anfragen weitergeben würde, könnte dies einen Verstoß gegen das „Prinzip der Bundestreue“ bedeuten, setzt Scholz hinzu. Letztlich drohe „eine erhebliche Störung der vertrauensvollen Zusammenarbeit“ Hamburgs mit dem Bund oder den anderen Ländern. „Ein solches Hinwegsetzen über die Länderkompetenzen gefährdet die Arbeitsfähigkeit des Senats erheblich und führt damit im Ergebnis auch zu einer Gefährdung des Staatswohls“, schreibt Scholz.
Prien hält Scholz’ Argumente für vorgeschoben
Anders läge der Fall, so der Bürgermeister, wenn der Senat bei den anderen Landesregierungen offiziell um Weitergabe der Daten bäte. „Davon hat der Senat ... abgesehen, da ... die Kapazitäten der Behörden für die Erstellung von Antworten zu parlamentarischen Anfragen schon durch die Anfragen, die öffentliche Angelegenheiten im Sinne des Artikels 25 der Verfassung betreffen, nahezu ausgeschöpft sind“, heißt es unmissverständlich.
CDU-Schulpolitikerin Prien hält Scholz’ Argumente für vorgeschoben und wirft ihm „bockiges Gebaren“ vor. „Dem Bürgermeister liegen die Rechte des Parlaments nicht besonders am Herzen, und er nimmt dabei auch keine Rücksicht auf seine Parteifreundin Veit“, sagt Prien. Die CDU prüft derzeit eine Verfassungsklage. Unions-Fraktionschef André Trepoll hatte Scholz zu einem Gespräch eingeladen, um die Differenzen so auszuräumen. Eine Antwort des Bürgermeisters steht noch aus.