Hamburg. Die Verbindung zwischen A7 und A1 soll ab 2019 gebaut werden. Ungewöhnliche Protest-Aktion mit Kindern gegen die neue Autobahn.
Für das Genehmigungsverfahren zum Bau der geplanten A26-Ost im Süden Hamburgs ist jetzt das offizielle Einspruchsverfahren für den ersten Abschnitt beendet worden. Insgesamt 1267 so genannter Einwendungen von Bürgern hat es dabei nach Angaben der Verkehrsbehörde gegeben – darunter 111 Bilder, die Kinder gemalt hatten.
Einwendungen zum Bau des Abschnitts bei Moorburg
Während Initiativen dies als „rekordverdächtig“ hohe Zahl werteten, sprach eine Behördensprecherin von „keiner außergewöhnlichen hohen Zahl“. So habe es gegen die Elbvertiefung rund 10.000 Einwendungen gegeben. Die Einwendungen sind Teil des Planfeststellungsverfahrens zum Bau des ersten Abschnitts bei Moorburg.
Die geplante Hafenautobahn soll nach Plänen der Behörden von 2025 an die A7 bei Moorburg mit der A1 bei Stillhorn verbinden und wird deshalb auch als Hafenpassage bezeichnet.
Pläne existieren seit Jahrzehnten
Baubeginn soll 2019 sein. Pläne für eine solche früher als Hafenquerspange genannte Autobahn gibt es bereits seit Jahrzehnten. Proteste gegen das bisher mit rund 900 Millionen Euro kalkulierte teure Straßenprojekt kommen vor allem aus Moorburg, aus Teilen Harburgs und aus Wilhelmsburg, wo große Wohnsiedlungen wie Kirchdorf dicht an der Trasse liegen.
Die Autobahn soll im Bogen um Moorburg führen, dann über eine gut 50 Meter hohe Brücke über die Süderelbe verlaufen und schließlich auch durch einen Tunnel geführt werden.
"Zerschneidung" von Stadtteilen
Das „Bündnis Verkehrswende Hamburg“ spricht in diesem Zusammenhang von einer Zerschneidung von Stadtteilen mit einer Autobahn. Hier würde die Fehler der 70er Jahre wiederholt. Die Einwendungen muss die Behörde nun bei einem „Erörterungstermin“ beantworten, sie gelten auch als Voraussetzung, um gegen das Straßenbauprojekt klagen zu können.
Das Bündnis hatte dazu Mustervorlagen im Internet veröffentlicht und auch Vordrucke für spezielle, auch gemalte Einwendungen von Kindern gezeigt. Die Kinderbilder würden nun von der Behörde „zur Kenntnis genommen“, so die Sprecherin. Als offizielle Einwendungen könnten sie jedoch nicht gewertet werden, weil eben nicht Kinder, sondern ihre gesetzlichen Vertreter geschäftsfähig und klageberechtigt seien.