Hamburg. Die Fehlzeitenquote in den Geschäftsstellen der Hamburger Gerichte liegt teils bei elf Prozent.

Der Krankenstand in den Geschäftsstellen der Hamburger Justiz ist zum Teil höher als in anderen Bereichen der städtischen Verwaltung. Das geht aus der Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der justizpolitischen Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Anna von Treuenfels-Frowein, hervor. Spitzenreiter in Sachen Krankenstand sind demnach das Hanseatische Oberlandesgericht mit einer Fehlzeitenquote von 11,6 Prozent, das Verwaltungsgericht und die Sozialgerichte (beide elf Prozent), gefolgt vom Amtsgericht Altona mit 10,90 Prozent.

Absolut gesehen entfallen zwar die meisten Arbeitstage (6991) im Geschäftsbereich des Amtsgerichts Mitte – allerdings sind hier auch mit Abstand die meisten Servicekräfte und Justizfachangestellten beschäftigt. Die Fehlzeitenquote beträgt 9,2 Prozent. Besonders hoch fällt mit 15 Prozent die Quote bei den Teilzeitkräften am Amtsgericht Altona aus, das entspricht 620 nicht geleisteten Arbeitstagen.

Geringster Krankenstand bei Arbeitsgerichten

Den geringsten Krankenstand verzeichnen mit 6,9 Prozent die Arbeitsgerichte. „Das sind untragbare Zustände bei den Gerichten, deren Arbeitsfähigkeit dadurch eingeschränkt wird“, kritisiert von Treuenfels-Frowein. Das Berufsbild müsse attraktiver gestaltet werden. Einen Anreiz könnte etwa eine höhere Einstiegsbesoldung bieten. Laut Senat werden aktuell 28 Justizfachangestellte ausgebildet, geplant sei ein Ausbildungsgang mit 20 Teilnehmern pro Jahr.

Der Krankenstand in den Behörden lag im ersten Halbjahr 2016 bei 8,6 Prozent. Den höchsten Anteil an erkrankten Mitarbeitern gab es beim Landesbetrieb Gebäudereinigung mit einem Krankenstand von 14,2 Prozent. Die im Vergleich zu Unternehmen fast doppelt so hohe Fehlzeitenquote in der Verwaltung begründet das Personalamt mit einem höheren Durchschnittsalter und einer höheren Schwerbehindertenquote.