Hamburg. Von der Wahl 2020 an sollen Unternehmen eine „Teilgutschrift für ihren Pflichtbeitrag“ erhalten.
Die Wahlgruppe „Unternehmer für Hamburg“ will das Wahlrecht für die Wahl zur Handelskammer ändern. Von der Wahl 2020 an sollen Unternehmen, die sich an der Abstimmung über die Zusammensetzung des Kammerplenums beteiligen, eine „Teilgutschrift für ihren Pflichtbeitrag“ erhalten. So soll die Wahlbeteiligung erhöht werden, die zuletzt bei etwas unter zehn Prozent gelegen habe – was dazu führe, dass „von einer Legitimation des Plenums durch die Mitglieder nicht wirklich die Rede sein kann“, so die „Unternehmer für Hamburg“.
„Frust und Widerstand, bestenfalls Desinteresse sind Ursache und Folge dieser Situation – ein Teufelskreis für die Kammer und für die Hamburger Wirtschaft, deren kraftvolle Stimme in der Politik bei einer Fortsetzung dieses Trends dauerhaft zu erodieren droht.“
Reform „sorgfältig vorbereiten“
Der Effekt eines Beitragsbonus sei „einfach und klar“. Ein Unternehmer erhalte „einen direkten Anreiz, sich zum Wohle des Unternehmens mit der Wahl auseinanderzusetzen und die Ausübung der Stimmrechte im Unternehmen zu veranlassen“. So würde die Wahlbeteiligung „spürbar steigen, eine breitere Einbindung der Hamburger Wirtschaft in die Arbeit der Handelskammer dauerhaft gewährleistet und die politische Legitimation der gewählten Gremien signifikant gesteigert“.
Die Umsetzung dieser Reform müsse „sorgfältig vorbereitet werden“, sagte Robin Houcken, Sprecher der Wahlgruppe „Unternehmer für Hamburg“. Er sei aber „sicher, dass unser Vorschlag keine unberechenbaren Risiken schafft und die Handelskammer bei einer sorgfältigen, professionellen Umsetzung damit zum innovativen Wegbereiter für ein modernes, mitgliederorientiertes Kammerwesen in Deutschland werden kann“.