Hamburg. Das Gericht folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Täter habe den Tod des Kleinkindes „zumindest billigend in Kauf genommen“.

Es ist auf den Tag genau ein Jahr vergangenen, seit der kleine Tayler eines gewaltsames Todes starb. Jetzt ist der Stiefvater des Babys vom Hamburger Schwurgericht zu elf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Michael Q. habe das 13 Monate alte Baby „heftigst geschüttelt, massiv und gewaltsam“ den Kopf des Jungen „mindestens zehn bis 15 Mal hin und her geschleudert“ und damit seinen Tod „zumindest billigend in Kauf genommen“, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung.

Mit Tayler war wieder ein kleines Kind an den Folgen massivster Misshandlungen in Hamburg zu Tode gekommen – wie schon zwei Jahre zuvor die drei Jahre alte Yagmur. Mit schwersten Symptomen wie Krämpfen und Schnappatmung war der kleine Junge am 12. Dezember vergangenen Jahres ins UKE eingeliefert worden. Dort wurden schwerste, globale Hirnverletzungen als Folge eines massiven Schütteltraumas festgestellt. Taylers Leben war nicht mehr zu retten. Eine Woche später verstarb das Kind.

Verteidigung will in Revision gehen

Mit dem Strafmaß von elf Jahren Haft folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Elmar Böhm, der Freispruch beantragt hatte, kündigte an, in Revision gehen zu wollen. Der Angeklagte Michael Q. hatte gesagt, er habe Tayler „geliebt wie seinen eigenen Sohn“. Der 27-Jährige hatte stets bestritten, für die schweren Verletzungen verantwortlich zu sein. Dies sei jedoch durch die rechtsmedizinischen Gutachten widerlegt, so die Vorsitzende Richterin. Als Täter komme nur der Angeklagte in Betracht, der zur Tatzeit, als das Kind misshandelt wurde, mit ihm allein war. Michael Q. müsse Tayler so massiv geschüttelt haben, dass jeder Außenstehende, der die Tat beobachtet, „sofort Angst um das Leben des Kindes bekommen würde“. Das Gericht habe keinen Zweifel, dass dem Stiefvater bewusst gewesen ist, wie gefährlich sein Handeln war.

Das Motiv von Michael Q. blieb für das Gericht im Dunkeln. Möglicher Auslöser sei eine verborgene Ablehnung gegen das Baby, Eifersucht oder Wut über das Verhalten des Kindes. Aber keiner dieser möglichen Gründe, sagte die Richterin „vermag diesen Gewaltausbruch gegen ein wehrloses Kleinkind zu erklären“.