Hamburg/Leipzig. Das Gericht soll entscheiden, ob die Hamburger Pläne zur Ausbaggerung der Elbe rechtmäßig sind. Umweltschützer hatten geklagt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich seit Montag erneut mit der geplanten Elbvertiefung. Es soll entscheiden, ob die Hamburger Pläne zur Ausbaggerung der Elbe bis zur Nordsee rechtmäßig sind. Die Umweltschutzverbände Bund und Nabu haben dagegen geklagt. Sie befürchten massive Verschlechterungen für den Fluss und sehen zahlreiche Verstöße gegen Arten- und Naturschutzrecht.
Die Hamburger Hafenwirtschaft drängt auf die Elbvertiefung, weil immer größere Containerschiffe unterwegs sind. Die Elbe soll künftig für Frachter mit einem Tiefgang von 13,5 Meter unabhängig von Ebbe und Flut schiffbar sein. Je nach Wasserstand sollen es sogar 14,5 Meter werden. „Wir gehen gut vorbereitet in die Verhandlung“, sagte Rolf Bösinger, Staatsrat in der Wirtschaftsbehörde des Hamburger Senates.
Entscheidung ist für Hamburg von großer Bedeutung
Alle Vorgaben des Gerichts seien aufgenommen und nachgereicht worden. Die Entscheidung des Gerichts sei für die Stadt Hamburg von großer Bedeutung, von ihr hingen im weitesten Bereich 260.000 Arbeitsplätze ab. Für andere deutsche Städte an Flüssen habe das Urteil Signalwirkung.
„Wir wollen verhindern, dass der Fluss weiter malträtiert wird“, sagte der Präsident des Nabu Deutschland, Olaf Tschimpke. Schon die Folgen der letzten Vertiefung 1999 seien erheblich unterschätzt worden, etwa die starke Verschlickung der Elbseitenräume. „Eine Niederlage vor Gericht wäre nicht nur schlimm für die Verbände, sondern vor allem ein Drama für die Elbe“, sagte Beatrice Claus, Referentin für Flusspolitik beim WWF Deutschland.
Drei Verhandlungstage siind angesetzt
Zum Auftakt der Verhandlung befasste das Gericht sich am Montag unter anderem mit mehreren Gutachten über die Folgen der Vertiefung für Naturschutzgebiete wie den Holzhafen in Hamburg. Wann eine Entscheidung fallen soll, ist offen. Der 7. Senat hat drei Verhandlungstage bis Mittwoch geplant. Es wird damit gerechnet, dass die Richter am Ende der mündlichen Verhandlung einen Verkündungstermin im Januar bestimmen.
Bereits 2014 hatte das Bundesverwaltungsgericht über die Klagen gegen die Elbvertiefung verhandelt. Das Verfahren wurde damals jedoch ausgesetzt, weil der Europäische Gerichtshof zunächst Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie beantworten sollte.