Hamburg. Gericht verhandelt noch vor Weihnachten über das umstrittene Projekt. Ein Bescheid wird im Januar erwartet.

Hamburgs Wirtschaftsenator Frank Horch hält ein Verbot der Elbvertiefung durch das Bundesverwaltungsgericht für ausgeschlossen. „Zu einem Verbot wird es nicht kommen“, sagte der parteilose Politiker am Donnerstag. Derzeit bestehe zwar ein Baustopp. Er gehe aber optimistisch davon aus, „dass wir einen entscheidenden Bescheid im Januar bekommen“.

Es geht um Gebiets- und Gewässerschutzrecht

Das Leipziger Gericht verhandelt vom 19. bis voraussichtlich 21. Dezember erneut über die umstrittene Elbvertiefung. Dabei gehe es zum einen um europäisches Gebietsschutzrecht, etwa um die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, und zum anderen um das europäische Gewässerschutzrecht, sagte der Leiter des Rechtsamts Hans Aschermann.

Siebte Elbvertiefung wird kritisch gesehen

Die Stadt Hamburg und der Bund wollen die Elbe erneut ausbaggern, damit auf ihr Schiffe mit einem Tiefgang von 13,5 Meter unabhängig von Ebbe und Flut fahren können. Tideabhängig sollen es Schiffe mit einem Tiefgang von 14,5 Meter sein. Der ersten Antrag zur Planfeststellung wurde bereits 2006 eingereicht. Die Umweltverbände WWF, Nabu und BUND - zusammengeschlossen im Bündnis Lebendige Tideelbe - sehen jedoch in einer neuerlichen Elbvertiefung, der dann siebten seit Beginn des 20. Jahrhunderts, einen nicht zu vertretenden Eingriff in die Umwelt und zogen deshalb 2012 vor Gericht.