Hamburg. Gut 14 Monate nach der Ankündigung steht bei acht von zwölf Projekten der Baubeginn noch nicht fest.
Fast 14 Monate nach der Ankündigung von Hamburgs Stadtentwicklungsbehörde, für Flüchtlinge mehrere Tausend sogenannte Expresswohnungen zu errichten, steht für acht von zwölf Projekten der Baubeginn noch immer nicht fest. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage von CDU-Fraktionsvize Karin Prien hervor. Danach wurde bislang lediglich mit dem Bau von vier Projekten begonnen. Wenn alles gut geht, können in der Siedlung Elfsaal in Jenfeld und am Mittleren Landweg in Billwerder dieses Jahr die ersten Flüchtlinge einziehen. Bei den Wohnungen Ohlendieck/Poppenbütteler Berg in Poppenbüttel und am Duvenacker in Eidelstedt wird es vermutlich noch bis Frühjahr 2017 dauern.
Auffällig ist, dass bislang die meisten Grundstücke noch nicht auf den Bauherren übertragen wurden. So gehören die Baugrundstücke in neun von zwölf Fällen noch der Hansestadt.
Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise Anfang Oktober vergangenen Jahres hatte Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) erklärt, die Stadt werde bis Ende 2016 rund 5800 Wohnungen für mehr als 20.000 Flüchtlinge errichten lassen. Dazu sollten die sieben Hamburger Bezirke jeweils Flächen von insgesamt acht Hektar zur Verfügung stellen. Ursprünglich war geplant, auf den entsprechenden Flächen jeweils mindestens 800 Wohnungen zu errichten. Bei einer Belegung mit bis maximal fünf Flüchtlingen pro Wohnung hätte das bedeutet, dass dort jeweils bis zu 3500 Menschen hätten leben können.
Von Anfang an wollte die Stadt die Gebäude durch Investoren errichten lassen, anschließend zurückmieten und für einen begrenzten Zeitraum als Flüchtlingsunterkünfte nutzen. Die Wohngebäude sollten in den Standards des sozialen Wohnungsbaus errichtet werden. Sie sollten also barrierefrei sein sowie mit Balkon und Fahrstühlen ausgestattet werden.
Gegen die Pläne der Stadt regte sich von Anfang an – vor allem in der Nachbarschaft der Projekte – heftiger Widerstand. Kritiker fürchteten das Entstehen von Großwohnsiedlungen mit mehreren Tausend Einwohnern und damit verbundene soziale Probleme. Experten äußerten von Anfang an Zweifel an dem Zeitplan. So rasch lasse sich in Deutschland nicht bauen.
Engpässe bei Unterbringung von Flüchtlingen befürchtet
In den meisten Fällen nutzte die Stadt für die Errichtung der sogenannten Expresswohnungen Ausnahmeregelungen im Baugesetzbuch, die während der Flüchtlingskrise von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurden. Allerdings gingen auch hier unter Experten die Meinungen über die Rechtmäßigkeit des Handelns des Senats auseinander.
Messbaren Erfolg hatte der Widerstand der Bürger – nicht zuletzt durch eine Reihe von Bürgerinitiativen – bei der Größe der Siedlungen. Der Senatsantwort zufolge beläuft sich die Zahl der derzeit geplanten Wohnungen auf 2653 in ganz Hamburg. Allerdings sollen lediglich am Standort Mittlerer Landweg (756 Wohneinheiten) und am Hörgensweg in Eidelstedt (350 Wohneinheiten) deutlich größere Siedlungen entstehen.
Zudem ist am Mittleren Landweg die Zahl der Flüchtlinge, die in einer Wohnung untergebracht werden, von fünf auf durchschnittlich drei reduziert worden. Ferner ist geplant – das gilt für alle Projekte –, die Bewohnerschaft möglichst rasch zu mischen und die Integration mit erheblichem Personalaufwand zu flankieren.
„Offensichtlich ist der Senat heillos im Rückstand mit der Realisierung der sogenannten Expressbauten mit Perspektive Wohnen“, sagte die CDU-Abgeordnete Prien. „Vor Ende des kommenden Jahres ist mit der Fertigstellung der meisten Wohnungen nicht zu rechnen“, sagte Prien.
Da unterdessen andere Folgeunterkünfte kaum fertiggestellt würden, fürchtet die Unionspolitikerin Engpässe bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Flüchtlingen. Prien erinnerte den rot-grünen Senat an die Verträge, die mit Bürgerinitiativen geschlossen wurden. In diesen Verträgen hatten Senat und Bürgervertreter sich auf die sogenannte Drei-mal-300er-Regel verständigt. Demnach sollen neue Flüchtlingsunterkünfte maximal 300 Plätze bieten. Bestehende Einrichtungen sollen bis spätestens Ende 2019 auf maximal 300 Plätze reduziert werden. Zudem darf es in Hamburg maximal 300 Flüchtlingsunterkünfte geben.