Hamburg. Bezirksamtsleiter Falko Droßmann legt Gesetzentwurf vor, um den Alkoholverkauf auf St. Pauli und in St. Georg einzuschränken.

Wird der Verkauf von Alkohol an Kiosken auf dem Kiez und in St. Georg bald verboten? Dazu gibt es konkrete Pläne: „Wir müssen in Hamburg ein eigenes Landesgaststättengesetz einführen. Dann können wir die Grundlage schaffen, Kiosken in Brennpunkten den Verkauf von Alkohol zu untersagen, temporär oder generell“, sagte Mittes Bezirksamtsleiter Falko Droßmann (SPD) dem Abendblatt. Das neue Gesetz – noch gilt in Hamburg ein Bundesgesetz – müsste von der Bürgerschaft beschlossen werden. Die Initiative von Droßmann wird von der Politik unterstützt: „Ein temporäres Alkoholverkaufsverbot für Kioske an Brennpunkten wie auf dem Kiez ist notwendig, das steht außer Frage. Wenn dafür ein Landesgaststättengesetz erforderlich ist, würde das die CDU konstruktiv begleiten“, sagte Innenexperte Dennis Gladiator.

Für Dirk Kienscherf, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bürgerschaftsfraktion, steht fest: „Dass Kioske auf dem Kiez und in St. Georg zu einer Belastung für die Nachbarschaft werden, darf nicht hingenommen werden. Eine Änderung gesetzlicher Vorschriften muss aber genau geprüft werden.“ Die Einführung eines Landesgaststättengesetzes könnte eine Option sein, so Kienscherf.

Kioske in Hamburg dürfen rund um die Uhr Alkohol verkaufen, außer sonn- und feiertags während der Ladenschlusszeiten. Das hat sich „besonders auf St. Pauli oder in St. Georg zu einem ernsthaften Problem entwickelt“, so Droßmann. Wie berichtet, haben sich Anwohner über Lärm und Schmutz beschwert. Auch Droßmanns Vorgänger, der heutige Innensenator Andy Grote (SPD), hatte sich bereits für ein Alkoholverkaufsverbot eingesetzt. Eine zunächst angedachte Änderung des Ladenöffnungsgesetzes reicht jedoch laut Droßmann nicht aus. Deshalb sei ein Gesetz notwendig.

Beschwerden sind an der Tagesordnung

Unterstützung kommt von Franz Klein, Hamburgs Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga): „Wir brauchen klare Regelungen. Es darf nicht sein, dass sich Kioske zur Partyzone entwickeln und Gastronomen die Leidtragenden sind. Denn in deren Bars und Clubs werden dann die Toiletten benutzt und weitergefeiert, aber kaum noch konsumiert.“

Kioske am Hansaplatz und auf St. Pauli haben sich zu beliebten Treffpunkten der Trinkerszene und von feiernden Jugendlichen entwickelt. Bier oder Schnaps werden im direkten Umfeld konsumiert. Beschwerden von Anliegern wegen Lärmbelästigung und Verschmutzung sind an der Tagesordnung. Das sei ein ernsthaftes Problem, sagt Mittes Bezirksamtschef Falko Droßmann (SPD): „Vor manchen dieser Verkaufsstellen bilden sich teilweise schon nachmittags Menschengruppen, und je mehr getrunken wird, desto mehr eskaliert die Situation.“ Das könne vor allem den Anwohnern und normalen Passanten nicht weiter zugemutet werden.

Rahmenbedingungen schaffen

Es müssten nun endlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um in besonderen Gebieten zum Schutz der Allgemeinheit räumlich und zeitlich befristete Alkoholverkaufsverbote aussprechen zu können, so Droßmann weiter. Damit das möglich ist, startet der Bezirksamtsleiter jetzt eine Initiative: „Wir müssen in Hamburg ein eigenes Landesgaststättengesetz einführen.“ Momentan wird ein Bundesgesetz angewendet.

In einem ersten Entwurf, der dem Abendblatt vorliegt, heißt es in Paragraf 3: „Aus besonderem Anlass kann die Erbringung von Nebenleistungen im Gastgewerbe vorübergehend oder in einem bestimmten örtlichen Bereich teilweise untersagt werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.“ Für Droßmann ein ganz wichtiger Punkt: „Es gibt nämlich zahlreiche Kioske, die sogenannte Mischbetriebe sind und die unter Einzelhandel mit erlaubnisfreiem beziehungsweise erlaubnispflichtigem Gaststättenbetrieb geführt werden. Diesen könnte dann, wenn notwendig, auch der Verkauf alkoholischer Getränke über die Straße untersagt werden, der eine Nebenleistung zum Ausschank der Getränke darstellt.“

Politik unterstützt Droßmanns Initiative

Denn mit der ebenfalls angedachten Änderung des bestehenden Ladenöffnungsgesetzes könnte ein Alkoholverkaufsverbot nur auf reine Einzelhandelsbetriebe – Kioske, die keine Mischbetriebe sind – angewendet werden, so Droßmann.

Der Erlass eines Landesgaststättengesetzes und auch die Änderung des Ladenöffnungsgesetzes müsste in die Bürgerschaft eingebracht und von den Abgeordneten beschlossen werden.

Die Politik unterstützt Droßmanns Initiative. Das Gesetz sieht Dirk Kienscherf, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bürgerschaftsfraktion, als „Option“. Dem CDU-Innenexperten Dennis Gladiator ist wichtig: „Die Stadt muss dann auch dafür Sorge tragen, dass es genügend Personal gibt, um dieses Gesetz durchzusetzen und Verstöße dagegen zu ahnden. Ansonsten wäre es reine Symbolpolitik“ Auch der Grünen-Fraktionschef im Bezirk Mitte, Michael Osterburg, sagt: „Dass das Umfeld von Kiosken zur Partyzone wird, kann nicht akzeptiert werden.“