Hamburg. Niederlage für den Verein „Mehr Demokratie“, der die Initiative gestartet hatte. Gesetzesentwurf verstoße gegen das Demokratieprinzip.

Es war ein Geburtstagsgeschenk von unerwarteter Seite: Auf den Tag 70 Jahre nach der ersten freien Bürgerschaftswahl nach dem Zweiten Weltkrieg hat das Hamburgische Verfassungsgericht in einem Grundsatzurteil die parlamentarische Demokratie gestärkt und der Volksgesetzgebung klare Grenzen aufgezeigt.

Das einstimmige Urteil der neun Richter bedeutet das Aus für das Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid“, mit dem die direkte Demokratie ausgeweitet und Volksabstimmungen erleichtert werden sollten. „Das Volksbegehren ist nicht durchzuführen, weil es verfassungswidrig ist“, sagte Gerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel zu Beginn der fast einstündigen, mündlichen Urteilsbegründung im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts am Sievekingplatz.

Die Sichtweise von Senat und Bürgerschaft wurde bestätigt

Aufseiten von Senat und Bürgerschaft war die Erleichterung in diesem Moment zu spüren. Der Senat hatte das Gericht angerufen, weil er wesentliche Teile des Volksbegehrens für verfassungswidrig hielt, und war nun fast in vollem Umfang bestätigt worden. Mit spürbarem Entsetzen reagierten dagegen die Vertreter der Initiative um Manfred Brandt, den Motor des Vereins Mehr Demokratie. Brandt sprach nach der Urteilsverkündung verbittert von einer „Heiligsprechung der Parteiendemokratie und des repräsentativen Systems“.

In bemerkenswerter Deutlichkeit und Klarheit hat das höchste Gericht einer Ausweitung der direkten Demokratie einen Riegel vorgeschoben und den Vorrang des Parlaments betont. Zunächst bemängelten die Richter jedoch, dass das Volksbegehren mehrere unterschiedliche inhaltliche Punkte miteinander verknüpft und zur Abstimmung stellt – ein Verstoß gegen das sogenannte Koppelungsverbot.

Weil man bei Volksbegehren und Volksentscheiden nur mit Ja oder Nein abstimmen kann, dürften nur Regelungen, die in unmittelbarem Zusammenhang stehen, zur Abstimmung gestellt werden. Andernfalls wäre eine hinreichende Differenzierung der Meinung des Volkes nicht mehr gegeben.

Aber die Abstimmungspunkte dürften auch nicht einzeln dem Volk vorgelegt werden, urteilte das Gericht, weil sie jeder für sich nicht verfassungsgemäß sind. Die von der Initiative gewünschte Absenkung der Zustimmungsquoren für Volksentscheide sei zum Beispiel ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip. Wenn im äußersten Fall nur 13 Prozent der Wahlberechtigten ausreichten, damit ein Gesetz vom Volk beschlossen werde, könne von einer Mehrheitsentscheidung, die in der Demokratie notwendig sei, nicht mehr die Rede sein.

Ähnlich urteilte das Gericht bei dem Vorschlag der Initiative, dass jede Verfassungsänderung der Bürgerschaft dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden müsse (obligatorisches Verfassungsreferendum). Hier sieht das Gericht ein Ungleichgewicht, weil eine Verfassungsänderung allein durch die Bürgerschaft nicht mehr möglich wäre, was ebenfalls ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip sei. Dem Vorschlag, auch Abgaben zum Gegenstand von Volksinitiativen zu machen, erteilte das Gericht eine Absage, weil damit die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Parlaments verletzt werde.

Sehr grundsätzliche Überlegungen stellte das Gericht zum Verhältnis von Parlament und direkter Demokratie an. Vom Ergebnis her seien Beschlüsse des Parlaments und Volksentscheide gleichwertig. Allerdings habe die Bürgerschaft quantitativ und qualitativ Vorrang. „Die Bürgerschaft ist dem Gemeinwohl verpflichtet und keine Interessenvertretung“, sagte Mehmel.

Politiker begrüßen die Entscheidung überwiegend

„Das ist kein guter Tag für die Demokratie in Deutschland und ein klarer Rückschritt“, sagte Manfred Brandt. Ganz anders fielen die Reaktionen aufseiten von Senat und Bürgerschaft aus. „Es ist gut für Hamburg und die direkte Demokratie, dass das Verfassungs­gericht in wichtigen demokratischen Grundsatzfragen für Klarheit gesorgt hat“, sagte Justizstaatsrätin Katja Günther, die Verfahrensbevollmächtigte des Senats. „Ich freue mich darüber, dass das Gericht den Vorrang der parlamentarischen Gesetzgebung betont und verdeutlicht, dass Entscheidungen ohne Mehrheit gegen das Demokratieprinzip verstoßen“, sagte Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD).

CDU-Bürgerschafts-Fraktionschef André Trepoll sprach von einem „guten Tag für die Demokratie in Hamburg“. Das Gericht habe „Manfred Brandts erneuten Angriff auf den Parlamentarismus klar für rechtswidrig erklärt“. „Das Urteil stärkt die direkte und parlamentarische Demokratie in Hamburg“, sagte der Grünen-Verfassungspolitiker Farid Müller. Die direkte Demokratie sei in Hamburg so weit entwickelt wie in keinem anderen Bundesland. „Das wird weder vom Parlament noch vom Gericht angetastet.“

Christiane Schneider, Verfassungspolitikerin der Linken, sagte: „Nach dem bedauerlichen Urteil des Verfassungsgerichts sehen wir die Bürgerschaft in der Verantwortung zu handeln.“ Die Linke will beantragen, das 2015 aus Anlass der Olympia-Entscheidung eingeführte Bürgerschaftsreferendum wieder abzuschaffen. Diese Volksbefragung „von oben“ hätte zu einer Schieflage geführt, weil Bürgerschaft und Senat so unliebsame Volksinitiativen unterlaufen könnten.