Hamburg.

Am kommenden Mittwoch erlebt Hamburg eine Premiere von besonderer Tragweite: Erstmals überprüft das Hamburgische Verfassungsgericht auf Antrag des Senats, ob eine Volksinitiative rechtmäßig ist. Dabei geht es um die Frage, ob die Vorlage „Rettet den Volksentscheid“ gegen die Hamburger Verfassung verstößt oder nicht. Der Verein „Mehr Demokratie“, der seit fast 20 Jahren für den Ausbau der direkten Demokratie kämpft, will mit „Rettet den Volksentscheid“ die Zustimmungshürden (Quoren) für Volksentscheide senken und die Bedingungen für die Plebiszite erleichtern. Auch soll ein verpflichtendes Referendum für Änderungen der Hamburger Verfassung in eben diese Verfassung aufgenommen werden.

Die mündliche Verhandlung findet nun am 24. August um 10.30 Uhr im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Sievekingplatz 2) statt. Mit einer Urteilsverkündung ist im Oktober zu rechnen.