Hamburg. Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar fordert eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung.

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat für den Norddeutschen Rundfunk (NDR) eine gesetzliche Pflicht zu Offenheit und Transparenz verlangt. „Eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung wird den NDR nicht schwächen, sondern seine Akzeptanz in der beitragspflichtigen Bevölkerung nachhaltig stärken“, erklärte Caspar am Montag.

Die NDR-Trägerländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sollten eine entsprechende Regelung in den Staatsvertrag aufnehmen. „Transparenz und Offenheit sind das Markenzeichen der Berichterstattung des NDR, dies sollte künftig auch für dessen innere Struktur gelten“, sagte Caspar.

Für NDR-Sprecher Martin Gartzke steht fest: „Seit Jahren wendet der NDR das Hamburgische Transparenzgesetz auf sich an, erteilt also Auskünfte im gesetzlichen Umfang, ohne dass es eines gesetzlichen Zwangs bedürfte.“

NDR weigerte sich, Verkaufserlöse zu nennen

Dies gelte unter anderen auch für Immobilien im Besitz des NDR, so Gartzke weiter. Dass der Sender Immobilien in Spitzenlagen wie am Mittelweg und in der Oberstraße verkauft hatte, berichtete als Erstes das Abendblatt.

Allerdings hatte sich der NDR geweigert, die tatsächlich erzielten Verkaufserlöse zu nennen. NDR-Sprecher Gartzke warb um Verständnis: „Privatleute, die eine Immobilie erwerben, haben in der Regel nachvollziehbare Gründe dafür, dass sie den gezahlten Kaufpreis nicht in der Zeitung lesen möchten.“ Zuletzt wurde bekannt, dass der NDR zwei insgesamt 45.000 Qua­dratmeter große Kleingartenanlagen in den Stadtteilen Moorfleet und Lokstedt besitzt.