Hamburg. Jaqueline B. will sich selbst nicht belasten. Verteidigung erkennt erste Aussage des angeklagten Stiefvaters nicht als Beweis an.

Wieder und wieder war Michael Q. mit dem kleinen Tayler allein, wenn sich der Junge böse verletzte. Mal lief seine Wange blau an, mal bemerkte seine Mutter Jacqueline B. ein blutunterlaufenes Ohr. Und einmal, im Frühjahr 2015, erkannte sie im Brustbereich zwei faustgroße blaue Flecken. Wie sich herausstellte, verbarg sich dahinter ein Schlüsselbeinbruch. Michael Q., ihr damaliger Partner, hatte für die Wunden nur in einem Fall eine plausible Erklärung parat. Am 12. Dezember 2015 soll der Junge plötzlich gekrampft und Schnappatmung bekommen haben. Auch in diesem Moment war Michael Q. mit dem Kleinkind allein. Auch für diese Symptome hat der 27-Jährige keine Erklärung.

Michael Q. soll den kleinen Jungen totgeschüttelt haben

Tayler starb infolge schwerster Gehirnschädigungen, für die nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Michael Q., der wegen Totschlags angeklagte Stiefvater des Kindes, verantwortlich ist: Er soll den 13 Monate alten Jungen totgeschüttelt haben. Der 27-Jährige hat die Vorwürfe bereits zum Prozessauftakt am vergangenen Freitag zurückgewiesen. Das Kind habe plötzlich Schnappatmung bekommen und gekrampft. Nach der Rückkehr seiner Freundin habe er den Rettungsdienst verständigt. „Warum haben sie nicht sofort den Rettungswagen gerufen“, fragte die Vorsitzende Richterin am Montag. Er wisse es nicht, sagte der Angeklagte, er mache sich deshalb aber noch heute schwere Vorwürfe.

Sein Verteidiger widersprach am zweiten Verhandlungstag der Verwertung einer Aussage, die Michael Q. bei seiner Verhaftung gemacht hatte. Demnach soll der 27-Jährige gegenüber Polizeibeamten die Tat zugegeben haben. So soll er zunächst gesagt haben, dass er sich in Absprache mit seinem Anwalt nicht zu dem Fall äußern werde. Dann jedoch habe er angegeben, er werde seinem Anwalt „einen Strich durch die Rechnung machen“, denn es stimme „ohnehin alles, was im Haftbefehl steht.“ Diese Aussage, so sein Verteidiger Elmar Böhm, dürfe im Prozess nicht als Beweismittel verwendet werden. Grund: Sein Mandant sei in der fraglichen Situation von den Polizisten massiv eingeschüchtert worden. Man habe alle Beweise gegen ihn zusammen, er solle die Tat endlich zugeben, sollen die Beamten geäußert haben. Dabei sei Michael Q. sogar von ihnen angeschrien worden.

Taylers Mutter verweigert die Auskunft

Eigentlich hätte am Montag noch Jacqueline B., Taylers Mutter, als Zeugin befragt werden sollen. Um sich selbst nicht zu belasten, machte sie jedoch von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch. Stattdessen wurde die Befragung der Polizistin Yvonne H. vorgezogen. Die Mordermittlerin hatte Jacqueline B. am 12. Dezember vernommen. Beide, Jacqueline B. und Michael Q., galten damals noch als Beschuldigte. Während der Vernehmung habe B. ausgesagt, dass Michael Q., mit dem sie seit Mai 2015 liiert war, den Kindern gegenüber öfter „laut“, jedoch nie handgreiflich geworden sei. Während sich der Umgang zwischen Q. und ihrem ältesten Sohn schwierig gestaltet habe, sei die Beziehung zwischen Q. und Tayler „ immer gut“ gewesen. Als sie am 12. Dezember nach dem Einkaufen in die Wohnung an der Waidmannstraße zurückkehrte, sei Tayler nicht mehr ansprechbar gewesen und habe mit den Augen gerollt. Michael Q. habe „sehr nervös gewirkt“ und immer wieder gesagt: „Ich weiß nicht, was los ist“ und: „Immer passiert so etwas bei mir.“

Der Prozess geht weiter.