Hamburg. Rot-Grün und die Volksinitiative „Guter Ganztag“ einigen sich auf Qualitätsverbesserungen; Volksbegehren soll abgesagt werden.
Es war eine Einigung im allerletzten Augenblick: Bis kurz vor Beginn der Sitzungen der Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Grünen am gestrigen Montagnachmittag liefen die Verhandlungen über einen Kompromiss mit der Volksinitiative „Guter Ganztag“. Schließlich konnten die Fraktionschefs Andreas Dressel (SPD) und Anjes Tjarks (Grüne) ihren Abgeordneten einen elfseitigen Antrag präsentieren, mit dem die Einigung mit der Volksinitiative umgesetzt werden soll.
Nach Berechnungen des Abendblatts dürften in den nächsten Jahren rund 40 Millionen Euro zusätzlich in den Qualitätsausbau des schulischen Ganztags fließen. Ein Kernpunkt ist die Auflage eines Sonderfonds Guter Ganztag in Höhe von 25 Millionen Euro aus Haushaltsmitteln. Aus diesem Fonds sollen zu gleichen Teilen zwei Hauptforderungen der Volksinitiative zumindest ansatzweise erfüllt werden.
Zum einen sollen auf diesem Weg die „Anschaffung insbesondere von Mobiliar sowie kleinere Umgestaltungen und Ausrüstungen“ finanziert werden, um den Kindern bessere Voraussetzungen zum Toben, Spielen und Ausruhen zu bieten. Andererseits soll aus dem Sonderfonds die Verpflegungssituation verbessert werden. Auf der Basis noch festzulegender Kriterien können die Schulen Anträge auf finanzielle Unterstützung für ihre Ernährungskonzepte stellen. Ab dem Haushaltsjahr 2021/22 wird der Fonds jährlich mit 1,5 Millionen Euro ausgestattet werden.
Honorarmittel sollen um zehn Prozent erhöht werden
Der Erzieher-Kind-Schlüssel soll in zwei Schritten beginnend mit dem Haushalt 2017/18 zunächst an den Grundschulen, dann auch in den Klassen fünf und sechs verbessert werden. Die Honorarmittel sollen um zehn Prozent erhöht werden. Nach Berechnungen von Experten belaufen sich die Kosten auf je gut sieben Millionen Euro.
Um der Forderung nach einer besseren Berücksichtigung der Belange des Ganztags in der Schulentwicklung nachzukommen, soll an jeder Schule ein Ganztagsausschuss eingerichtet werden, für den das Schulgesetz geändert werden muss. „Die getroffenen Vereinbarungen enthalten wichtige Schritte für erste Verbesserungen“, heißt es in einer Erklärung der Initiative, die dem rot-grünen Antrag beigefügt ist „Darüber hinaus müssen weitere Schritte folgen.“ Wenn die Bürgerschaft den Antrag beschlossen hat, will die Initiative ihr Volksbegehren stoppen.